Gesellschaftliche Entwicklungen in der Politik Berlin
Berlin () – Die Polizei ermittelt zunehmend gegen Menschen, denen eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern vorgeworfen wird. Das geht aus den aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder hervor, über welche die „Welt“ berichtet. Demnach wurden 2025 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches erfasst. Im Jahr 2024 waren es noch 4.439 Verstöße. 2023 lag die Zahl bei 2.598 gemeldeten Verstößen.
Bei den Daten handelt es sich um polizeilich ausermittelte Delikte. Sie geben keine Auskunft über spätere Verurteilungen, liefern aber einen Anhaltspunkt für die Kriminalitätsentwicklung. Der Bund wird die Polizeiliche Kriminalstatistik, die die gesammelten Daten der Länder enthält, am Montag veröffentlichen.
Die oft erhobene Behauptung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verbiete jegliche Kritik an Politikern, sei falsch, sagte Lena Gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt“. Sie werde von „rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“.
Man könne sicherlich darüber diskutieren „die Norm auf die kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträger zu begrenzen, die zunehmender Bedrohung und Übergriffen ausgesetzt sind“, so Gumnior. Sie hätten in diesen Situationen selten umfangreiche Unterstützung und erfahrene Ansprechpartner. Berufspolitiker hätten dagegen andere Möglichkeiten zum Schutz.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagsabgeordnete (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Lena Gumnior
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Polizei, Grüne-Bundestagsfraktion, rechtsextreme Kräfte, AfD.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Ermittlungen der Polizei gegen Beleidigungen und Verleumdungen von Politikern nehmen zu, wie die aktuellen Kriminalstatistiken zeigen, wobei die Zahl der Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches von 2023 bis 2025 deutlich angestiegen ist, während die Aussage, dieser Paragraph verbiete Kritik, von Experten als irreführend bezeichnet wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg der ermittelten Verstöße gegen Paragraf 188 StGB
- Zunahme von Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung gegen Politiker
- Polizei veröffentlicht Daten zu polizeilich ermittelten Delikten
- Diskussion über den Schutz von kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträgern
- Falsche Behauptungen über Paragraf 188 StGB durch rechtsextreme Kräfte
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Polizei ermittelt gegen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern
- Anstieg der Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches in den Jahren 2023 bis 2025
- 2025: 4.792 Verstöße, 2024: 4.439 Verstöße, 2023: 2.598 Verstöße
- Kritische Stellungnahme von Lena Gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion
- Behauptung, dass Paragraf 188 jegliche Kritik an Politikern verbietet, sei falsch
- Nutzung durch rechtsextreme Kräfte der AfD zur Untergrabung des Vertrauens in die Demokratie
- Diskussion über Begrenzung der Norm auf kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger angeregt
- Berufspolitiker hätten andere Schutzmöglichkeiten, kommunale Mandatsträger seltener Unterstützung
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Zunahme der Ermittlungen gegen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern
- Anstieg der Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches
- Diskussion über die Begrenzung der Norm auf kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger
- Unterstützung und Ansprechpartner für kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger fehlen
- Berufspolitiker haben bessere Möglichkeiten zum Schutz
- Untergrabung des Vertrauens in die Demokratie durch rechtsextreme Kräfte
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Lena Gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, zitiert, die die Behauptung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verbiete jegliche Kritik an Politikern, als falsch bezeichnet.
- Kölns Kaderplaner sieht KI als wichtigen Helfer - 30. Juli 2026
- Baum stürzt am Möhnesee auf Jugendgruppe: Zwei Schwerverletzte - 30. Juli 2026
- CSU-Fraktion fordert nach Gespräch mit Streeck Präventionsoffensive gegen Drogen - 30. Juli 2026

