Wirtschaft: Neue Tankstellenpreis-Regel in Bonn
Bonn () – Das Bundeskartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen die neue Regel, wonach Tankstellenbetreiber nur noch einmal täglich um 12 Uhr die Benzinpreise anheben dürfen.
Es gehe dabei vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, sagte ein Kartellamtssprecher der „Bild“ (Mittwochausgabe). Die Behörde habe entsprechende Ermittlungen eingeleitet.
Die Einhaltung der Regel werde „automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle überwacht“. Verstöße würden „systematisch erfasst“ und an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet, sagte der Sprecher. Bei den Fällen handele es sich vor allem um „Anpassungsschwierigkeiten technischer Art“. Viele Verstöße seien nur „sehr knapp“ an der erlaubten Zeit vorbeigegangen.
Der Sprecher erklärte, das Bundeskartellamt habe zur Überwachung des neuen Preisgesetzes ein neues Team zusammengestellt, das die Preisentwicklung „mit hoher Priorität“ überprüfe. „Ein bloßer Preisanstieg begründet noch keinen Kartellrechtsverstoß“, sagte der Sprecher. Entscheidend sei, ob sich Preise durch den Ölmarkt erklären lassen oder Wettbewerbsprobleme vorliegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskartellamt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen eingeleitet, weil Tankstellenbetreiber gegen die neue Regel verstoßen haben, die Preiserhöhungen nur einmal täglich um 12 Uhr erlaubt.
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- Neue Regelung für Tankstellenbetreiber
- Erhöhung der Benzinpreise beschränkt auf einmal täglich um 12 Uhr
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Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.
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Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme eines Sprechers des Bundeskartellamts zitiert. Der Sprecher sagte, dass die Einhaltung der Regel "automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle überwacht" werde.
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