Polizeieinsatz in Zittau wegen Einreiseverbot
Zittau () – Ein Russe ist trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist und wurde daraufhin festgenommen. Das teilte die Bundespolizei am Dienstag mit.
Die Beamten der Fahndungsgruppe Grenze kontrollierten am Freitag gegen 18:45 Uhr in Ninive einen deutschen Kleintransporter.
Das Fahrzeug war zuvor in Zittau aus Polen eingereist. Während die 58-jährige russische Beifahrerin gültige Papiere vorweisen konnte, saß am Steuer ein 46-jähriger Russe, gegen den ein aktuelles Einreiseverbot für Deutschland bestand.
Der Mann wurde wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er am Samstag nach Polen zurückgeschoben.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Zittau, Polen
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum der Ereignisse ist vom Freitag bis Samstag, an dem der 46-jährige Russe festgenommen und nach Polen zurückgeschoben wurde. Das genaue Datum ist nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Zittau, Ninive, Polen.
Worum geht es in einem Satz?
Ein 46-jähriger Russe wurde bei einer Polizeikontrolle in Zittau festgenommen, da er trotz eines Einreise- und Aufenthaltsverbots in Deutschland eingereist war.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einreiseverbot für den 46-jährigen Russen
- Kontrolle eines deutschen Kleintransporters durch die Bundespolizei
- Einreise des Fahrzeugs aus Polen
- Gültige Papiere der 58-jährigen russischen Beifahrerin
- Feststellung des Einreiseverbots während der Kontrolle
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Festnahme des Mannes
- Gewahrsamnahme
- Rückführung nach Polen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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