Sachsen plant neues Bestattungsgesetz mit mehr Wahlfreiheit

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Gesellschaftliche Entwicklungen im Bestattungsrecht Sachsen

Dresden () – Die sächsische Staatsregierung hat einen Entwurf für ein novelliertes Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Damit soll das Recht an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden, wie Sozialministerin Petra Köpping mitteilte.

Geplant sind unter anderem neue Beisetzungsformen wie Baumbestattungen und die Möglichkeit, Teile der Asche zu Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen.

Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, sollen künftig mehr Wahlfreiheit erhalten. Die Pflicht zur individuellen Bestattung für sogenannte Sternenkinder gilt erst ab einem Gewicht von 1.000 statt bisher 500 Gramm.

Zudem wird der Friedhofszwang gelockert, um naturnahe Beisetzungen auf Friedhöfen zu ermöglichen. Die Asche von Haustieren darf künftig im eigenen Grab beigesetzt werden, wenn dies in einer Verfügung festgelegt wurde.

Weitere Neuerungen betreffen die Leichenschau und Digitalisierung.

So ist eine zweite Leichenschau bei Überführungen ins Ausland verpflichtend, und Ärzte sollen regelmäßig geschult werden. Todesbescheinigungen können künftig elektronisch ausgestellt werden, um Verfahren zu beschleunigen.

Der Gesetzentwurf liegt nun den Verbänden zur Stellungnahme vor.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Friedhof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Petra Köpping

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen in dem Text sind:

sächsische Staatsregierung, Sozialministerium, Verbände

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden

Worum geht es in einem Satz?

Die sächsische Staatsregierung hat einen Entwurf für ein novelliertes Bestattungsgesetz vorgelegt, das unter anderem neue Beisetzungsformen, mehr Wahlfreiheit für Eltern nach Fehl- oder Totgeburten und Erleichterungen beim Friedhofszwang sowie digitale Verfahren zur Ausstellung von Todesbescheinigungen umfasst.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anpassung des Bestattungsgesetzes an gesellschaftliche Entwicklungen
  • Einführung neuer Beisetzungsformen wie Baumbestattungen
  • Erhöhung der Wahlfreiheit für Eltern nach Fehl- oder Totgeburt
  • Lockerung des Friedhofszwangs für naturnahe Beisetzungen
  • Erlaubnis zur Beisetzung von Haustierasche im eigenen Grab
  • Notwendigkeit einer zweiten Leichenschau bei Überführungen ins Ausland
  • Digitalisierung von Todesbescheinigungen zur Verfahrensbeschleunigung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anpassung des Bestattungsgesetzes an gesellschaftliche Entwicklungen
  • Einführung neuer Beisetzungsformen (Baumbestattungen, Verarbeitung der Asche zu Erinnerungsstücken)
  • Erhöhung der Wahlfreiheit für Eltern bei Fehl- oder Totgeburten
  • Lockerung des Friedhofszwangs für naturnahe Beisetzungen
  • Erlaubnis zur Beisetzung von Haustierasche im eigenen Grab
  • Verpflichtung zur zweiten Leichenschau bei Überführungen ins Ausland
  • Regelmäßige Schulung für Ärzte
  • Elektronische Ausstellung von Todesbescheinigungen zur Verfahrenbeschleunigung
  • Stellungnahme der Verbände zum Gesetzentwurf

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: „Sozialministerin Petra Köpping mitteilte, dass das Recht an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden soll.“

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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