Rechtsprechung zu Corona-Maßnahmen in Deutschland
Berlin () – Die allermeisten Corona-Klagen sind inzwischen abgeschlossen. Nur in wenigen Fällen hatten die Kläger Erfolg, zumeist führten die Gerichte nicht einmal eine mündliche Verhandlung mit Sachverständigenanhörung durch.
Das ergab eine Abfrage der „Welt am Sonntag“ bei allen Oberverwaltungsgerichten im Februar. Bereits im Eilverfahren hatten die Gerichte die meisten Corona-Maßnahmen abgesegnet. Nun ist klar, dass sie auch im Hauptsacheverfahren bloß selten zu einem anderen Ergebnis gelangt sind.
So gingen etwa beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg insgesamt 201 Normenkontrollanträge ein, die allesamt mittlerweile abgearbeitet wurden. Nur in 16 Fällen kam es überhaupt zum Urteil. Der Grund: Das Gericht bündelte ähnliche Klagen in sogenannten Mustergruppen. Wurde darin eine Maßnahme für rechtmäßig erklärt, verzichteten viele andere Kläger auf die Fortsetzung ihrer eigenen Verfahren, weil eine Niederlage absehbar war. In den 16 Urteilen wurde drei Klagen stattgegeben und drei weiteren zumindest teilweise. 13-mal fand eine mündliche Verhandlung statt, eine förmliche Sachverständigenanhörung wurde in keinem Fall durchgeführt.
Auch die OVGs in Niedersachsen und Bremen haben alle Verfahren mittlerweile erledigt. In Bayern stehen bei insgesamt rund 450 Hauptsacheverfahren noch 14 Entscheidungen aus. Beim OVG Berlin-Brandenburg sind von insgesamt rund 100 Normenkontrollverfahren nur noch drei anhängig, bisher hatte kein Antrag Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat noch über zehn von insgesamt 119 Normenkontrollanträgen zu entscheiden, bisher war keiner erfolgreich. Mündliche Verhandlungen führte er nicht durch.
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied bereits über 380 Normenkontrollanträge, nur drei hatten zumindest teilweise Erfolg. Acht Verfahren sind noch offen. Mündliche Verhandlungen wurden 25-mal durchgeführt, Sachverständigenanhörungen hat es keine gegeben, „wohl aber eine umfangreiche Auswertung von schriftlich vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen in den Entscheidungsgründen“, schreibt eine Gerichtssprecherin.
Eine genaue Zahl, wie viele Corona-Verfahren bundesweit geführt wurden und wie diese ausgingen, wird man aufgrund des föderalen Flickenteppichs mit seinen unterschiedlichen Zuständigkeiten und Klagewegen wohl nie haben. Die Oberverwaltungsgerichte sind aber in fast allen Bundesländern für die Kontrolle von Landesverordnungen, in denen die umfassendsten Corona-Maßnahmen festgeschrieben waren, zuständig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, OVG Niedersachsen, OVG Bremen, OVG Berlin-Brandenburg, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, OVG Nordrhein-Westfalen, Welt am Sonntag.
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Worum geht es in einem Satz?
Die meisten Corona-Klagen in Deutschland wurden inzwischen entschieden, wobei nur wenige Kläger erfolgreich waren und die Gerichte meist ohne mündliche Verhandlung oder Sachverständigenanhörung urteilten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einführung von Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
- Unzufriedenheit der Bürger mit den Maßnahmen
- Rechtliche Herausforderungen und Klagen gegen Maßnahmen
- Diverse gerichtliche Instanzen mit unterschiedlichen Verfahren
- Musterklagen und deren Auswirkungen auf das Klagegeschehen
- Fehlende mündliche Verhandlungen und Sachverständigenanhörungen
- Hohe Anzahl an Normenkontrollanträgen in mehreren Bundesländern
- Unterschiedliche Gerichtsurteile in Bezug auf die Maßnahmen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die meisten Corona-Klagen sind abgeschlossen, nur wenige erfolgreich.
- Oberverwaltungsgerichte haben überwiegend Maßnahmen abgesegnet.
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bearbeitete 201 Normenkontrollanträge, nur 16 Urteile.
- Klagen wurden in Mustergruppen gebündelt, was viele zu einem Verzicht auf Fortsetzung brachte.
- 3 Klagen erfolgreich, 3 teilweise erfolgreich; keine Sachverständigenanhörung.
- OVGs in Niedersachsen und Bremen alle Verfahren erledigt.
- Bayern hat 14 Entscheidungen aus 450 Hauptsacheverfahren noch ausstehend.
- OVG Berlin-Brandenburg: von 100 Normenkontrollverfahren 3 anhängig, kein Erfolg.
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof noch 10 von 119 Anträgen offen, bisher kein Erfolg.
- OVG Nordrhein-Westfalen: über 380 Anträge, 3 teilweise erfolgreich.
- Mündliche Verhandlungen 25-mal durchgeführt, keine Sachverständigenanhörungen.
- Keine genaue Zahl bundesweit über Corona-Verfahren bekannt, aufgrund föderaler Unterschiede.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Viele Klagen sind abgeschlossen
- Geringe Erfolgsquote für Kläger
- Selten mündliche Verhandlungen durchgeführt
- Klagen wurden in Mustergruppen gebündelt
- Viele Kläger verzichteten auf weitere Verfahren
- Teilweise rechtmäßige Entscheidungen in wenigen Fällen
- Keine Sachverständigenanhörungen durchgeführt
- Zahl der bundesweiten Verfahren und Ergebnisse unklar
- Kontinuierliche Kontrolle von Landesverordnungen durch Oberverwaltungsgerichte
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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