BGH: Keine Abgabe unbefüllter E-Zigaretten-Tanks an Minderjährige

BGH: Keine Abgabe unbefüllter E-Zigaretten-Tanks an Minderjährige

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Gesellschaft: Altersbeschränkung für E-Zigaretten Zubehör in Deutschland

Karlsruhe () – Unbefüllte Ersatztanks für elektronische Zigaretten dürfen in Deutschland nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass auch unbefüllte Tanks unter die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote fallen, da sie zum Konsum von E-Liquids bestimmt sind.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Klägerin, die E-Zigaretten und Zubehör vertreibt, gegen einen Händler geklagt, der unbefüllte Tanks über das Internet ohne Altersprüfung verkaufte. Das Landgericht Bochum und das Oberlandesgericht Hamm hatten der Klage weitgehend stattgegeben. Der BGH bestätigte nun, dass die Abgabe solcher Tanks ohne Altersprüfung gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.

Die Beklagte muss die Abgabe unterlassen und Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung geben. Der Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Abmahnkosten wurde ebenfalls bestätigt, während der Anspruch auf Auskunft über den erzielten Gewinn abgewiesen wurde (Urteil vom 11. März 2026 – I ZR 106/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, dts Nachrichtenagentur, Landgericht Bochum, Oberlandesgericht Hamm

Wann ist das Ereignis passiert?

  1. März 2026

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, Bochum, Hamm

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unbefüllte Ersatztanks für elektronische Zigaretten in Deutschland nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen, da sie unter das Jugendschutzrecht fallen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf E-Zigaretten
  • Klage einer Händlerin gegen einen Internetverkäufer
  • Verkauf unbefüllter Ersatztanks ohne Altersprüfung
  • Feststellung, dass unbefüllte Tanks zum Konsum bestimmt sind
  • Übergeordnetes Jugendschutzgesetz in Deutschland
  • Vorangegangene Urteile des Landgerichts Bochum und Oberlandesgerichts Hamm

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abgabe unbefüllter Ersatztanks an Kinder und Jugendliche verboten
  • Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
  • Beklagte muss Abgabe von Tanks unterlassen
  • Beklagte muss Auskunft über Umfang der Verletzungshandlung geben
  • Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten bestätigt
  • Anspruch auf Auskunft über erzielten Gewinn abgewiesen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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