Berlin verabschiedet erstes Landesgesetz zum Schutz von Kleingärten

Politik: Schutz für Kleingärten in Berlin

() – Berlin hat ein eigenes Kleingartengesetz beschlossen, um landeseigene Anlagen dauerhaft zu schützen. Damit will das Land als erstes Bundesland die rund 56.280 Parzellen auf insgesamt 2.283 Hektar vor einer Flächenreduzierung bewahren, wie die SPD-Fraktion am Donnerstag mitteilte.

Eine Umwidmung von Flächen ist künftig nur in klar definierten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.

Zu den Ausnahmen zählen die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Für jeden Fall muss zeitgleich eine Ersatzfläche in gleicher Größe und im selben Einzugsbereich bereitgestellt werden.

Die Fraktion verwies auf die Bedeutung der Gärten als ökologisch wertvolle Flächen, Kaltluftschneisen und soziale Treffpunkte in der Großstadt.

Fraktionschef Raed Saleh erklärte, mit dem Gesetz schaffe man „langfristige für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner“. Die umweltpolitische Sprecherin Linda Vierecke verwies darauf, dass seit 1990 bereits etwa ein Drittel der Kleingartenflächen in Berlin verschwunden sei.

Der Schutz der Flächen sei ein Gewinn für die Lebensqualität und die biologische Vielfalt in der Stadt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Raed Saleh (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Raed Saleh, Linda Vierecke.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD-Fraktion, Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, Linda Vierecke

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Berlin hat ein Kleingartengesetz beschlossen, das die etwa 56.280 Kleingartenparzellen schützt und eine Umwidmung nur in klar definierten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses erlaubt, um die Lebensqualität und biologische Vielfalt der Stadt zu fördern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung eines eigenen Kleingartengesetzes in Berlin
  • Ziel, landeseigene Anlagen dauerhaft zu schützen
  • Schutz von rund 56.280 Kleingartenparzellen
  • Vermeidung von Flächenreduzierung
  • Umwidmung nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt
  • Bedeutung der Gärten als ökologische Flächen und soziale Treffpunkte
  • Rückgang der Kleingartenflächen seit 1990 um ein Drittel
  • Schaffung langfristiger Sicherheit für Kleingärtner

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktion der Politik, Öffentlichkeit oder Medien wird nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schutz der Kleingartenflächen vor Flächenreduzierung
  • Langfristige Sicherheit für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
  • Bedeutungssteigerung der Gärten als ökologisch wertvolle Flächen
  • Erhalt von Kaltluftschneisen in der Stadt
  • Förderung sozialer Treffpunkte in der Großstadt
  • Gewinn für Lebensqualität in der Stadt
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Fraktionschef Raed Saleh erklärte, mit dem Gesetz schaffe man "langfristige Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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