Politik: Gesetzesänderung zur Tierentsorgung in BW
Stuttgart () – Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat die geplante Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes als überfälligen Schritt bezeichnet. Das teilte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Georg Heitlinger, in Stuttgart mit.
Heitlinger zeigte sich erfreut, dass Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände künftig wählen können, ob sie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte eine Gebühr erheben oder ein privatrechtliches Entgelt verlangen.
Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich.
Die Verantwortlichen vor Ort müssten flexibel entscheiden können, da sie am besten wüssten, welche Abrechnungsform im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger sei, so der FDP-Politiker. Die Änderung war am Mittwoch Gegenstand der zweiten Beratung im Landtag.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Georg Heitlinger
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
FDP, Landtagsfraktion, Baden-Württemberg
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Stuttgart, Baden-Württemberg.
Worum geht es in einem Satz?
Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg begrüßt die geplante Gesetzesänderung, die Städten und Landkreisen die Wahl zwischen Gebühren und privatrechtlichen Entgelten für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte ermöglicht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Änderungsbedarf im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
- Einseitige Möglichkeit der Abrechnung zuvor (nur Gebühr)
- Flexibilitätsanspruch der Kommunen und Zweckverbände
- Ziel: Kostenoptimierung und Anpassung an lokale Gegebenheiten
- Diskussion im Landtag über neue Regelung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- FDP in Baden-Württemberg bezeichnet Gesetzesänderung als überfällig
- Agrarpolitischer Sprecher Georg Heitlinger äußert Zustimmung
- Städte und Landkreise können künftig zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt wählen
- Ermöglicht flexiblere Entscheidungen vor Ort
- Gesetzesänderung wurde im Landtag besprochen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Möglichkeit für Stadt- und Landkreise, zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt zu wählen
- Flexible Entscheidung vor Ort zur Kosteneffizienz
- Verbesserung der Abrechnungsform für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg bezeichnet die geplante Änderung des Gesetzes als überfälligen Schritt, und agrarpolitischer Sprecher Georg Heitlinger äußert sich positiv zu den neuen Flexibilitäten bei der Entsorgung tierischer Nebenprodukte.
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