Radfahrer in Heidelberg nach Vorfahrtsverstoß schwer verletzt

Verkehrsunfall mit Radfahrer in Heidelberg

() – Ein Autofahrer hat in Heidelberg die Vorfahrt eines Radfahrers missachtet und diesen dabei schwer verletzt. Das teilte die mit.

Der ereignete sich am Samstagmittag gegen 13:35 Uhr in der Tiergartenstraße.

Ein 42-Jähriger fuhr mit seinem Opel und wollte an der Einmündung zum Hofmeisterweg die Vorfahrtsstraße verlassen. Dabei übersah er einen entgegenkommenden 49-jährigen Radfahrer.

Der Radfahrer prallte auf die Motorhaube des Wagens und stürzte auf die Fahrbahn.

Er erlitt schwere Verletzungen und wurde in ein nahegelegenes gebracht. Am Pkw entstand lediglich geringer Sachschaden.

Die Unfallaufnahme übernahm das Polizeirevier Heidelberg-Nord.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Notarzt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei Mannheim, Polizeirevier Heidelberg-Nord, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Unfall ereignete sich am Samstagmittag, gegen 13:35 Uhr.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Heidelberg, Tiergartenstraße, Hofmeisterweg

Worum geht es in einem Satz?

In Heidelberg missachtete ein Autofahrer die Vorfahrt eines Radfahrers, der dabei schwer verletzt wurde und ins Krankenhaus kam.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Missachtung der Vorfahrt durch den Autofahrer
  • Einmündung zwischen Tiergartenstraße und Hofmeisterweg
  • Fahrer des Opels, 42 Jahre alt
  • Entgegenkommender Radfahrer, 49 Jahre alt
  • Zeit des Unfalls: Samstagmittag, 13:35 Uhr

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt nicht, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schwerverletzung des Radfahrers
  • Hospitalisierung des Radfahrers
  • Geringer Sachschaden am Pkw
  • Unfallaufnahme durch Polizei

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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