Brandenburg hebt Düngebeschränkungen in roten Gebieten auf

Landwirtschaft in Brandenburg: Änderungen bei Düngeregeln

() – Das Land hebt zum 1. Februar die Ausweisung der sogenannten ‚roten Gebiete‘ mit verschärften Düngebeschränkungen auf. Das teilte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt mit.

Damit solle zu Beginn der Düngesaison Rechtssicherheit für die Betriebe geschaffen werden.

Die Aufhebung ist eine direkte Reaktion auf die veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar. Das Gericht hatte die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung, Paragraf 13a der Düngeverordnung, für verfassungswidrig erklärt.

Die Regelung erfülle nicht die Anforderungen an die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht, da nicht hinreichend bestimmt sei, welche Gebiete als belastet gelten.

In der Folge ist laut Ministerium auch die brandenburgische Landesverordnung rechtswidrig. Die allgemeinen Regeln des Dünge-, - und Umweltrechts gelten jedoch weiter.

Sobald der Bund eine neue, rechtssichere Grundlage geschaffen habe, werde Brandenburg das Landesrecht wieder anpassen, hieß es.

4,1/5 (14 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauer mit Traktor (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Land Brandenburg, Landwirtschaftsministerium, Bundesverwaltungsgericht.

Wann ist das Ereignis passiert?

Die genannten Daten sind:

- 1. Februar (Datum der Aufhebung der Ausweisung der roten Gebiete)
- 26. Januar (Datum der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam, Brandenburg

Worum geht es in einem Satz?

Brandenburg hebt am 1. Februar die 'roten Gebiete' mit verschärften Düngebeschränkungen auf, um den Betrieben Rechtssicherheit zu bieten, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Grundlage für diese Ausweisung als verfassungswidrig erklärt hat.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts
  • Erklärung von Paragraf 13a der Düngeverordnung als verfassungswidrig
  • Anforderungen an Berufsfreiheit und Eigentumsgrundrecht nicht erfüllt
  • Unklare Definition belasteter Gebiete
  • Rechtswidrigkeit der brandenburgischen Landesverordnung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Aufhebung der 'roten Gebiete' mit Düngebeschränkungen zum 1. Februar
  • Ankündigung von Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt
  • Ziel: Rechtssicherheit für Betriebe zu Beginn der Düngesaison
  • Reaktion auf Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar
  • Gericht erklärte Paragraf 13a der Düngeverordnung für verfassungswidrig
  • Regelung verletzt Berufsfreiheit und Eigentumsgrundrecht
  • Brandenburgische Landesverordnung ebenfalls rechtswidrig
  • Allgemeine Dünge-, Wasser- und Umweltregeln bleiben bestehen
  • Anpassung des Landesrechts nach neuer Bunderegierung angekündigt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Aufhebung der Ausweisung der roten Gebiete
  • Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe
  • Rechtswidrigkeit der brandenburgischen Landesverordnung
  • Fortdauer der allgemeinen Regeln des Dünge-, Wasser- und Umweltrechts
  • Anpassung des Landesrechts nach Schaffung einer neuen, rechtssicheren Grundlage durch den Bund

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt zitiert, die die Aufhebung der 'roten Gebiete' ankündigt, um Rechtssicherheit für die Betriebe zu schaffen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert