BGH bestätigt Unzulässigkeit gewinnbringender Untervermietung

Rechtsprechung zur Untervermietung in Deutschland

() – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt.

Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Berliner Zweizimmerwohnung ohne Erlaubnis für einen höheren Betrag untervermietet, als er selbst an Miete zahlte.

Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf Räumung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurück und bestätigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die Kündigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. berücksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor überhöhten Mieten geschützt werden sollten, hieß es.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wohnungsanzeigen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, Vermieterin, Mieter, Berufungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

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Karlsruhe, Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dabei mehr einnimmt, als seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten, und bestätigte damit die Räumungsklage einer Vermieterin gegen einen Mieter, der ohne Erlaubnis überhöhte Mieten von Untermietern verlangte.

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  • Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Untervermietung
  • Mieter untervermietet ohne Erlaubnis
  • Höherer Mietpreis als eigene Miete
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  • Klarstellung zur Untervermietung und Gewinnerzielung
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Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Unzulässigkeit der gewinnbringenden Untervermietung
  • Wirksame Kündigung durch die Vermieterin
  • Bestätigung des Urteils des Berufungsgerichts
  • Erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter
  • Schutz der Untermieter vor überhöhten Mieten
  • Eingeschränkte Bedingungen für berechtigtes Interesse an Untervermietung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

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