Kurzzeitmieten und Möblierungen: Hubig will Regeln verschärfen

Mietrechtspolitik in Berlin: Reformen angestrebt

Berlin () – Mit einer änderung will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt sorgen und die Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen verschärfen.

„Bezahlbares ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das Leben insgesamt bezahlbar bleibt“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Noch nie in den letzten Jahrzehnten war es so schwer, in Ballungszentren eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer mehr Wohnungen werden nur noch befristet oder möbliert vermietet. Bislang fehlen dafür faire und transparente Vorgaben.“

Konkret plant das Bundesjustizministerium, dass Vermieter den Zuschlag für in einem Mietverhältnis „gesondert ausweisen“ müssen. Der Zuschlag muss sich demnach „am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein“, heißt es aus dem Ministerium. Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.

Für Kurzzeitmietverträge will das Ministerium im Gesetz zudem eine Höchstgrenze von einmalig maximal sechs Monaten festlegen. Der Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags soll zudem nur möglich sein, wenn „ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt“. Das kann etwa ein befristeter Arbeitsauftrag in einer anderen Stadt sein, oder ein Praktikum, etwa im Rahmen eines Studiums oder einer Arbeitsstelle.

„Mein Ziel – und zugleich unsere Verabredung im Koalitionsvertrag – ist, den Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, hob Hubig hervor. Noch in diesem Jahr sollen die Gesetzesänderungen nach Wunsch der SPD-Politikerin in Kraft treten.

Der Deutsche Mieterbund e.V. berichtet gegenüber den Funke-Zeitungen, dass „immer häufiger“ Kurzzeitmietverträge unrechtmäßig abgeschlossen oder möblierte Wohnungen „überteuert“ angeboten würden. „Bei Kurzzeitmieten gilt weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz noch Regeln für die Erhöhung der Miete. Bei diesem Modell sind die Mieter mehr oder weniger vogelfrei“, sagte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Am Ende aber brauche es eine Mieten- und Wohnungsbaupolitik, „die endlich entschiedene Entspannung am Mietmarkt möglich macht“, hob Hartmann hervor. „Sonst bleibt die totale Marktmacht beim Vermieter.“

Der Mietwohnungsmarkt in ist vor allem in den Metropolen und Ballungszentren noch immer sehr angespannt. Laut einer Analyse des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung und bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum würden dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse umgangen werden könne, wie das Justizministerium festhält.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Graffiti mit Schriftzug „Mieten runter“ (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Funke-Mediengruppe, Deutscher Mieterbund e.V., Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW)

Wann ist das Ereignis passiert?

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Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant mit einer Gesetzesänderung, die Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen zu verschärfen, um mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt zu gewährleisten und den Schutz der Mieter zu verbessern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg der Angebotsmieten in Ballungszentren
  • Zunehmende Schwierigkeiten, bezahlbare Wohnungen zu finden
  • Häufigerer Abschluss unrechtmäßiger Kurzzeitmietverträge
  • Überteuerte Angebote für möblierte Wohnungen
  • Mangel an transparenten und fairen Vorgaben für Vermietungen
  • Fehlender Mieterschutz bei Kurzzeitmieten
  • Erhöhte Marktmacht der Vermieter
  • Rechtsunsicherheiten bei der kurzfristigen Vermietung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Gesetzesänderungen für mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt
  • Ziel ist es, die Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen zu verschärfen
  • Vermieter müssen Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen; orientiert sich am Zeitwert der Möbel
  • Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete für voll möblierte Wohnungen geplant
  • Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate festlegen
  • Kurzzeitmietverträge nur bei vorhandenem besonderem Anlass für Mieter zulässig
  • Hubig betont verstärkten Schutz der Mieter
  • Gesetzesänderungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten
  • Deutscher Mieterbund berichtet über unrechtmäßige Kurzzeitmietverträge und überteuerte möblierte Wohnungen
  • Mieter haben kaum Schutzrechte bei Kurzzeitmieten
  • Mietmarkt in Metropolen bleibt angespannt, Angebotsmieten steigen weiter
  • Rechtsunsicherheiten tragen zur Umgehung der Mietpreisbremse bei

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erhöhte Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt
  • Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung von Möbelzuschlägen
  • Angemessene Zuschläge basierend auf dem Zeitwert der Möbel
  • Einführung einer Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate
  • Einschränkung der Kurzzeitmietverträge auf besondere Anlässe
  • Bessere Schutzmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter
  • Mögliche rechtliche Klarstellungen zur Kurzzeitvermietung
  • Verhinderung von überhöhten Preisen für möblierte Wohnungen
  • Minimierung der Rechtsunsicherheiten bei der Vermietung
  • Möglichkeit zur Senkung der Angebotsmieten in angespannten Märkten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund zitiert, die auf die Problematik von Kurzzeitmietverträgen und überteuerten möblierten Wohnungen hinweist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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