Tierschutz in Niedersachsen: Enthornung von Kälbern
Hannover () – In Niedersachsen bleibt das betäubungslose Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen nur unter Gabe von Beruhigungs- und langanhaltenden Schmerzmitteln erlaubt. Das teilte das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch mit.
Damit bekräftigt und präzisiert das Land einen bereits seit 2016 geltenden Erlass, der nun neu gefasst wurde.
Der neue Erlass regelt insbesondere die erforderliche Sachkunde der ausführenden Personen.
Demnach wird diese bei Absolventen der Ausbildungsberufe Landwirt oder Tierwirt mit Fachrichtung Rinderhaltung, sofern sie auf einem Betrieb mit Enthornungspraxis gelernt haben, grundsätzlich angenommen. Alle anderen müssen ihre Kenntnisse auf Verlangen der Behörde nachweisen, etwa durch eine Bescheinigung über eine fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt.
Rechtlich ist der betäubungslose Eingriff in Deutschland bis zum Alter von sechs Wochen erlaubt, wenn Schmerzen minimiert werden.
Niedersachsen nutzt diesen Spielraum für strengere Vorgaben. Ab einem Alter von sechs Wochen ist eine Betäubung durch einen Tierarzt vorgeschrieben.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht sich dafür aus, eine früher geplante bundesweite Regelung wieder aufzugreifen, die eine Betäubung ohne Altersgrenze vorsah.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Miriam Staudte
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, Grüne
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hannover, Niedersachsen
Worum geht es in einem Satz?
In Niedersachsen ist das betäubungslose Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt, und es wurden neue Vorschriften zur Sachkunde der ausführenden Personen eingeführt, während Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte eine bundesweite Regelung für verpflichtende Betäubung fordert.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Nächstes Alter von Kälbern für betäubungsloses Enthornen
- Erlass aus dem Jahr 2016 als Grundlage
- Klärung der Sachkunde der ausführenden Personen
- Anforderungen an Landwirte und Tierwirte
- Notwendigkeit von Schmerzmitteln beim Eingriff
- Diskussion über bundesweite Regelung ohne Altersgrenze
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Niedersachsen erlaubt betäubungslose Enthornung von Kälbern unter sechs Wochen nur mit Schmerzmitteln
- Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht neuen Erlass
- Erlass präzisiert Sachkundeanforderungen für ausführende Personen
- Personen mit Ausbildung in Rinderhaltung haben grundsätzlich anerkannte Sachkunde
- Andere müssen Kenntnisse nachweisen, z.B. durch tierärztliche Bescheinigung
- Betäubung wird ab sechs Wochen vorgeschrieben
- Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte für Rückkehr zu bundesweiter Regelung ohne Altersgrenze
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Betäubungslose Enthornung unter bestimmten Bedingungen erlaubt
- Notwendigkeit von Beruhigungs- und Schmerzmitteln
- Präzisierung der Sachkundeanforderungen für ausführende Personen
- Angenommene Sachkunde für Landwirte und Tierwirte mit entsprechender Ausbildung
- Nachweis der Kenntnisse für andere Personen erforderlich
- Strengere Vorgaben als im restlichen Deutschland
- Ab einem Alter von sechs Wochen ist eine Betäubung erforderlich
- Forderung nach bundesweiter Regelung ohne Altersgrenze
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) zitiert, die sich für eine bundesweite Regelung zur Betäubung ohne Altersgrenze ausspricht.
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