Digitalisierung in Sachsen-Anhalt: Fördermittel verfügbar
Magdeburg () – In Sachsen-Anhalt können ab sofort Anträge auf Fördermittel für Digitalisierungsvorhaben gestellt werden. Dafür stehen 2,5 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bereit, wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales mitteilte.
Infrastrukturministerin Lydia Hüskens betonte, es handele sich um eines der ersten Programme, damit das Geld schnell wirken könne.
Gefördert werden investive Vorhaben wie die Anschaffung digitaler Infrastruktur, der Erwerb von Nutzungsrechten oder die Entwicklung digitaler Verfahren. ‚Kurz gesagt, wünsche ich mir Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Transformation und Leistungsfähigkeit unseres Bundeslandes auf allen Ebenen leisten‘, sagte Hüskens. Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbare Zuwendung.
Projekte mit Ausgaben bis 200.000 Euro werden zu 100 Prozent gefördert, darüber wird die Förderung gedeckelt.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Antragstellung ist bis zum 31. März über das Beteiligungsportal des Landes möglich.
Weitere Informationen sind online verfügbar.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Lydia Hüskens
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens, Sachsen-Anhalt
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 31. März.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Worum geht es in einem Satz?
In Sachsen-Anhalt können ab sofort Förderanträge für Digitalisierungsvorhaben gestellt werden, mit 2,5 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen, wobei Projekte bis 200.000 Euro zu 100 % gefördert werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Bereitstellung von 2,5 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen
- Ziel der Förderung: Digitalisierungsvorhaben
- Förderung durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Initiierung eines Programms für schnelle Wirkung
- Unterstützung von investiven Vorhaben in digitaler Infrastruktur
- Interesse an nachhaltigen Projekten zur digitalen Transformation
- Förderung in Form von nichtrückzahlbaren Zuwendungen
- Antragsberechtigte: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Antragstellung bis 31. März über Beteiligungsportal
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Fördermittel für Digitalisierungsvorhaben in Sachsen-Anhalt
- 2,5 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen
- Unterstützung investiver Vorhaben
- Anschaffung digitaler Infrastruktur möglich
- Erwerb von Nutzungsrechten förderbar
- Entwicklung digitaler Verfahren unterstützt
- Projekte sollten Beitrag zur digitalen Transformation leisten
- Förderung als nichtrückzahlbare Zuwendung
- 100%ige Förderung für Projekte bis 200.000 Euro
- Funding gedeckelt für höhere Ausgaben
- Antragsberechtigt: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Antragstellung bis 31. März über Beteiligungsportal möglich
- Zusätzliche Informationen online verfügbar
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, es wird eine Stellungnahme zitiert: Infrastrukturministerin Lydia Hüskens betonte, dass sie sich Projekte wünsche, die einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Transformation und Leistungsfähigkeit des Bundeslandes leisten.
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