Ministerium: Tatverdächtiger aus Ulm war ausreisepflichtig

Ministerium: Tatverdächtiger aus Ulm war ausreisepflichtig

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Gesellschaft: Messerangriff in Ulm und Asylpolitik

Ulm () – Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums war dem 29-jährigen Eritreer der Flüchtlingsstatus bereits im September 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen worden, berichtet die „Welt“ (Freitagausgabe). Der Bescheid sei seit Oktober 2023 bestandskräftig gewesen.

Im Januar 2024 wurde der Mann zudem aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Eine Abschiebung nach Eritrea kam nach Ministeriumsangaben jedoch nicht zustande. Rückführungen in das Land seien nicht möglich, weil die dortigen Machthaber nicht kooperierten und notwendige Reisedokumente nur ausstellten, wenn Betroffene eine freiwillige Ausreise erklärten. Eine zwangsweise Passersatzbeschaffung sei für eritreische Staatsangehörige daher ausgeschlossen, teilte das Ministerium mit.

Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte, genau für solche Fälle prüfe der Bund neue Wege. „Die Bundesregierung setzt alles daran, auf internationaler Ebene, Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien ist das bereits gelungen, für Eritrea noch nicht“, so Lorek. „Genau für Fälle wie diesen prüft der Bundesinnenminister deshalb auch die Möglichkeit, Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, wo abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern. Das unterstütze ich ausdrücklich.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen aus dem Artikel sind:

Siegfried Lorek.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, baden-württembergisches Justizministerium, Welt, Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, CDU, Bundesregierung, Bundesinnenminister

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Ulm, Baden-Württemberg, Eritrea

Worum geht es in einem Satz?

Der mutmaßliche Täter eines Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war ein 29-jähriger Eritreer, dessen Flüchtlingsstatus widerrufen wurde, und der aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft Eritreas bei Rückführungen nicht abgeschoben werden konnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Mutmaßlicher Täter war ausreisepflichtig
  • Flüchtlingsstatus wurde im September 2023 widerrufen
  • Bescheid wurde im Oktober 2023 bestandskräftig
  • Ausweisung aus Deutschland im Januar 2024
  • Keine Möglichkeit zur Abschiebung nach Eritrea
  • Mangelnde Kooperation der eritreischen Regierung
  • Notwendige Reisedokumente nur bei freiwilliger Ausreise erhältlich
  • Zwangsweise Passersatzbeschaffung nicht möglich

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Der mutmaßliche Täter war ausreisepflichtig.
  • Flüchtlingsstatus wurde im September 2023 widerrufen.
  • Bescheid war seit Oktober 2023 bestandskräftig.
  • Ausweisung aus dem Bundesgebiet im Januar 2024.
  • Abschiebung nach Eritrea war nicht möglich.
  • Keine Kooperation der eritreischen Machthaber bei Rückführungen.
  • Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sprach von der Prüfung neuer Wege durch den Bund.
  • Bundesregierung will Abschiebungen auf internationaler Ebene ermöglichen.
  • Überlegung, Zentren im Nicht-EU-Ausland für abgelehnte Asylbewerber zu schaffen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Widerruf des Flüchtlingsstatus
  • Ausreisepflicht
  • Bestandskräftiger Bescheid
  • Ausweisung aus dem Bundesgebiet
  • Keine Abschiebung nach Eritrea möglich
  • Mangelnde Kooperation der eritreischen Machthaber
  • Keine zwangsweise Passersatzbeschaffung für eritreische Staatsangehörige
  • Prüfung neuer Wege zur Abschiebung durch den Bund
  • Möglichkeit zur Schaffung von Zentren im Nicht-EU-Ausland für abgelehnte Asylbewerber

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek zitiert, der über neue Wege zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber spricht.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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