Cyberkriminalität: BKA fordert erweiterte Befugnisse in Deutschland
Berlin () – Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. „Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist“, sagte Münch.
Der BKA-Präsident argumentierte: „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“
Münch forderte dementsprechend: „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Holger Münch
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeskriminalamt (BKA), Tagesspiegel
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundeskriminalamt fordert erweiterte Befugnisse zur Gefahrenabwehr gegen Cyberkriminalität, um effektiver auf Cyberangriffe reagieren zu können, da die aktuellen Regelungen nur eingeschränkte Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung erlauben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunehmende Cyberkriminalität
- Mangel an Befugnissen für das BKA
- Begrenzung auf Strafverfolgung statt Gefahrenabwehr
- Notwendigkeit einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen
- Forderung nach mehr Kompetenzen zur Cybersicherheit
- Unterschied zwischen realer und digitaler Welt in Bezug auf Polizeiarbeit
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- BKA fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität
- BKA darf aktuell nur im Rahmen der Strafverfolgung handeln
- Münch kritisiert die fehlenden Befugnisse für Gefahrenabwehr in der digitalen Welt
- Forderung nach rechtlichen Grundlagen im BKA-Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
- Ziel: besserer Umgang mit Cyberangriffen auf Bundesebene
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderung nach mehr Befugnisse für das BKA
- Notwendigkeit rechtlicher Grundlagen im BKA-Gesetz
- Verbesserung der Cybersicherheit
- Möglichkeit zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen
- Erfolgreiche Bekämpfung von Cyberangriffen auf Bundesebene
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von BKA-Präsident Holger Münch zitiert. Er fordert mehr Befugnisse für das BKA im Kampf gegen Cyberkriminalität und kritisiert die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.
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