Gericht bestätigt Einstellung der Förderung für Dresdner Kindertreff

Gericht bestätigt Einstellung der Förderung für Dresdner Kindertreff

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Gesellschaftliche Herausforderungen in Dresden-Löbtau

Dresden () – Das Verwaltungsgericht Dresden hat im Eilverfahren bestätigt, dass die Stadt die Förderung für den Kindertreff »Moosmutzelhaus« in Dresden-Löbtau zum Jahreswechsel 2025/2026 einstellen darf. Das teilte das Gericht mit.

Der Träger des Hauses hatte gegen den Förderstopp geklagt und einen Eilantrag auf vorläufige Bewilligung der Mittel für 2026 gestellt, den das Gericht nun abgelehnt hat.

Hintergrund sind Kürzungen der Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe im Dresdner Doppelhaushalt. Der Jugendhilfeausschuss hatte im Juni beschlossen, die Förderung für das Moosmutzelhaus einzustellen, da es im Stadtraum Cotta/Löbtau ein anderes Angebot für die gleiche Zielgruppe gebe.

Der Träger hielt die Entscheidung für fehlerhaft, weil ursprünglich die Schließung des anderen Angebots vorgesehen war und der Wegfall des Moosmutzelhauses Nord-Löbtau ohne eigenes Angebot lasse.

Die 1. Kammer des Gerichts sah jedoch keine Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Der Jugendhilfeausschuss habe sein Förderermessen rechtmäßig ausgeübt und dabei insbesondere die räumlichen Bedingungen beider Einrichtungen verglichen.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Der Träger hat dies bereits mit Schriftsatz vom 22. Dezember getan.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Dresden, Verwaltungsgericht Dresden, Moosmutzelhaus, Jugendhilfeausschuss, Sächsisches Oberverwaltungsgericht.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Dresden, Dresden-Löbtau

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Stadt die Förderung für den Kindertreff »Moosmutzelhaus« zum Jahreswechsel 2025/2026 einstellen darf, da es ein alternatives Angebot für die Zielgruppe in der Nähe gibt, trotz der Klage des Trägers gegen den Förderstopp.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kürzungen der Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe im Dresdner Doppelhaushalt
  • Beschluss des Jugendhilfeausschusses, die Förderung für das Moosmutzelhaus einzustellen
  • Vorhandensein eines anderen Angebots für die gleiche Zielgruppe im Stadtraum Cotta/Löbtau
  • ursprüngliche Planung der Schließung des anderen Angebots
  • Vergleich der räumlichen Bedingungen beider Einrichtungen durch den Jugendhilfeausschuss

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einstellung der Förderung für das Moosmutzelhaus ab 2025/2026
  • Ablehnung des Eilantrags auf vorläufige Bewilligung der Mittel für 2026
  • Mögliche Schließung des Moosmutzelhauses in Dresden-Löbtau
  • Vergleich der räumlichen Bedingungen beider Einrichtungen
  • Möglichkeit der Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht
  • Träger hat bereits Beschwerde eingelegt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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