EU-Vorgaben für elektrische Unternehmensflotten
Brüssel () – Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für den elektrischen Hochlauf von Unternehmensflotten ab 2030. Das geht aus dem Entwurf der Verordnung für saubere Unternehmensflotten hervor, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Das EU-Gesetz macht Vorgaben zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Für den Fuhrpark kleiner und mittelgroßer Unternehmen soll es Ausnahmen geben.
Deutschland könnte den Vorgaben der EU etwa durch steuerliche Anreize nachkommen. Dafür gibt die EU vor, dass das deutsche Dienstwagenprivileg in Zukunft nur noch für bestimmte Fahrzeugklassen gilt – und nicht mehr für reine Benziner und Diesel. Brüssel sieht hier einen großen Hebel: Dienstwagen machen rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU aus. Außerdem prägen Dienstwagen den Gebrauchtwagenmarkt.
Am Dienstag wird die EU-Kommission zudem ein neues Gesetz für das sogenannte Verbrenner-Aus vorstellen, das den Autoherstellern Erleichterungen versprechen soll. Kritiker sprechen bei den Vorgaben für Unternehmensflotten vom „Verbrenner-Aus durch die Hintertür“.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Brüssel, Deutschland
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Die EU-Kommission plant neue Vorschriften zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten ab 2030, die unter anderem das Dienstwagenprivileg für Benziner und Diesel einschränken, während es für kleinere Unternehmen Ausnahmen geben soll.
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