Warken weist Kritik an Papier zu Pflegereform zurück

Warken weist Kritik an Papier zu Pflegereform zurück

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Pflegepolitik in Berlin: Reformansätze diskutiert

Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die breite Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen für eine Pflegereform zurückgewiesen.

„Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Grundlagen für eine Reform zu erarbeiten, auf deren Basis wir den Gesetzgebungsprozess einleiten können. Das hat sie getan. Die Fachebenen von Bund und Ländern haben ja umfassende Optionen erarbeitet, die scheinen etwas aus dem Blick zu geraten“, sagte Warken der „Rheinischen Post“.

„An einigen Stellen haben wir auch Konkretes vereinbart, etwa den Schwerpunkt Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in die Pflegegrade“, so die Ministerin. „Jetzt geht es darum, in Abstimmung mit der von mir eingesetzten GKV-Finanzkommission und anderen zu einem umfangreichen Reformkatalog zu kommen. Die Maßnahmen hängen alle zusammen. Stückwerk wäre fatal“, so Warken.

Zur Kritik an nicht vorhandenen Finanzkonzepten sagte die CDU-Politikerin: „Die Erwartung an die Kommissionsergebnisse ist an dieser Stelle wahrscheinlich zu groß gewesen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass in einer Arbeitsgruppe mit Bund, Ländern und Kommunen niemand freiwillig aufzeigt, wenn es um Kostenübernahmen geht, beispielsweise für die Deckelung des Pflegeeigenanteils.“

Milliarden-Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung seien zurückzuzahlen. „Darlehen sind zurückzuzahlen und das gilt hier auch. Natürlich ist das die klare Erwartung des Bundes“, sagte Warken. „Das muss in die Finanzierung der Pflegeversicherung eingepreist werden für die nächste Zeit. Der Anspruch muss sein, dass die Pflegeversicherung künftig unabhängig von kurzfristigen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleibt“, sagte sie.

Warken sprach sich zugleich gegen den Vorschlag aus, Gutverdiener zur Gegenfinanzierung stärker einzubeziehen und die Lohngrenze, auf die man Pflegebeiträge zahlen muss, von 5.500 auf 8.000 Euro zu erhöhen. „Mein politisches Ziel ist es, Mehrbelastungen zu vermeiden. Deshalb bevorzuge ich andere Ansätze. Mir ist die Position des Koalitionspartners natürlich bekannt. Wir werden in den anstehenden Gesprächen auch darüber sprechen und schauen, wie wir für die Finanzierung insgesamt eine gute Lösung finden“, sagte Warken. Sie kündigte einen Gesetzentwurf bis zur Mitte des kommenden Jahres an. „Die geplante Pflegereform muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Um das sicher zu erreichen, werde ich bis zur Sommerpause 2026 einen Entwurf für die Pflege vorlegen“, so Warken.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Laumann, Warken, Schlotzhaue am 11.12.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Nina Warken, Laumann, Schlotzhaue

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bund, Länder, Kommunen, GKV-Finanzkommission, CDU, Rheinische Post

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 11. Dezember 2025.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) weist die Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe zur Pflegereform zurück und betont, dass konkrete Maßnahmen wie Prävention und systematische Überprüfungen vereinbart wurden, während sie auf eine umfassende Lösung für die Finanzierung der Pflegeversicherung hinweist und einen Gesetzentwurf bis Mitte 2026 ankündigt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Auftrag der Arbeitsgruppe für Pflegereform
  • Kritik an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe
  • Erwartungen an die Kommissionsergebnisse
  • Notwendigkeit von Finanzkonzepten
  • Diskussion um Pflegeeigenanteil
  • Rückzahlung von Milliarden-Darlehen zur Pflegeversicherung
  • Politisches Ziel der Vermeidung von Mehrbelastungen
  • Vorschlag zur Erhöhung der Lohngrenze bei Pflegebeiträgen
  • Ankündigung eines Gesetzentwurfs bis zur Mittags des kommenden Jahres
  • Frist zur Umsetzung der Pflegereform bis 1. Januar 2027

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weist Kritik an Arbeitsgruppe für Pflegereform zurück
  • Warken betont, dass Ergebnisse der Arbeitsgruppe Grundlagen für Gesetzgebungsprozess liefern
  • Vereinbarungen zu Prävention und Überprüfung der Begutachtungssystematik erwähnt
  • Warken spricht von hohen Erwartungen an die Finanzkonzepte der Kommission
  • Betonung, dass Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung zurückzuzahlen sind
  • Warken lehnt Vorschlag zur stärkeren Einbeziehung von Gutverdienern ab
  • Geplante Pflegereform soll bis zum 1. Januar 2027 in Kraft treten
  • Gesetzentwurf für die Reform bis zur Sommerpause 2026 angekündigt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung der umfassenden Kritik an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe
  • Vereinbarungen über Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
  • Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in Pflegegrade
  • Notwendigkeit eines umfangreichen Reformkatalogs
  • Vermeidung von Stückwerk in den Maßnahmen
  • Rückzahlung von Milliarden-Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung
  • langfristige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung unabhängig vom Bundeshaushalt
  • Ablehnung einer Erhöhung der Lohngrenze für Pflegebeiträge
  • Ankündigung eines Gesetzentwurfs bis Mitte 2026
  • Geplante Inkraftsetzung der Pflegereform zum 1. Januar 2027

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zitiert, in der sie die Kritik an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe für die Pflegereform zurückweist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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