OVG: Mülheim durfte Grundsteuer-Hebesatz deutlich erhöhen

OVG: Mülheim durfte Grundsteuer-Hebesatz deutlich erhöhen

News - Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Wirtschaftliche Entscheidungen in Mülheim an der Ruhr

Mülheim an der Ruhr () – Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat den Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2019 rechtmäßig von 640 auf 890 Prozent erhöhen dürfen. Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden.

Ein Grundstückseigentümer hatte gegen die Erhöhung geklagt, die für ihn eine Mehrbelastung von 432,22 Euro bedeutete.

Der Kläger hatte unter anderem eingewandt, dass die Bekanntmachung der Ratssitzung, auf der die Erhöhung beschlossen wurde, nicht rechtzeitig erfolgt sei. Das Gericht sah dies unter den besonderen Umständen einer dringenden Haushaltssanierung der Stadt jedoch als rechtzeitig an.

Zudem seien Hebesatzerhöhungen auch während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Neuregelung der Einheitsbewertung zulässig.

Eine Überprüfung, ob die Haushaltsführung der Stadt Mülheim den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprach, ist nach Ansicht des Senats in einem solchen Steuerstreit nicht vorgesehen. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen, der Kläger kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

4,2/5 (20 Bewertungen)

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

  • Stadt Mülheim an der Ruhr,
  • Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen,
  • Bundesverfassungsgericht,
  • Bundesverwaltungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum: 2019

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr den Hebesatz für die Grundsteuer B 2019 von 640 auf 890 Prozent rechtmäßig erhöhen durfte, trotz einer Klage eines Grundstückseigentümers, der die Verspätung der Bekanntmachung beanstandete.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer B
  • Finanzielle Notlage der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Dringende Haushaltssanierung erforderlich
  • Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Erhöhung
  • Vorwurf der verspäteten Bekanntmachung der Ratssitzung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rechtmäßigkeit der Hebesatzänderung bestätigt
  • Mehrbelastung für Grundstückseigentümer
  • Keine Überprüfung der Haushaltsführung im Steuerstreit
  • Revision nicht zugelassen
  • Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert