Schülerfirmen in MV bleiben dauerhaft von Umsatzsteuer befreit

Schülerfirmen in MV bleiben dauerhaft von Umsatzsteuer befreit

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Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern

() – Schülerfirmen in müssen auch künftig keine Umsatzsteuer . Das teilte Bildungsministerin Simone am Mittwoch mit.

Damit wird eine ursprüngliche Übergangsregelung zu einer dauerhaften Lösung, nachdem der Bund sein Umsatzsteuergesetz geändert hat.

Die Neuregelung betrifft rechtlich unselbstständige Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen und der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns.

„Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, sagte Oldenburg. Die Steuerbefreiung gilt nur, solange die Leistungen nicht in erster Linie der Gewinnerzielung oder dem Wettbewerb mit gewerblichen dienen.

Anders verhält es sich bei rechtlich selbstständig organisierten Schülerfirmen, etwa in einer GbR. Diese können unter Umständen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzen.

Im Land gibt es derzeit nach Angaben des Ministeriums keine in einer GbR organisierten Schülerfirmen. Aktuell existieren in Mecklenburg-Vorpommern 50 Schülerfirmen, seit 2023 haben sich etwa 20 neu gegründet.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzamt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Simone Oldenburg

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bildungsministerium, Simone Oldenburg, Bund, GbR

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern.

Worum geht es in einem Satz?

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Schülerfirmen weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen, da eine Übergangsregelung in eine dauerhafte Steuerbefreiung überführt wurde, solange ihre Aktivitäten vorrangig dem Unterrichtszweck dienen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Änderung des Umsatzsteuergesetzes des Bundes
  • Einführung einer Übergangsregelung
  • Einbindung der Schülerfirmen in die schulische Organisationsstruktur
  • Hauptziel: pedagogische Vermittlung ökonomischen Handelns
  • Keine Gewinnerzielungsabsicht oder Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen
  • Existenz von 50 Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern
  • Gründung von etwa 20 neuen Schülerfirmen seit 2023

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schülerfirmen müssen keine Umsatzsteuer zahlen
  • Regelung wird von Übergangs- zu einer dauerhaften Lösung
  • Neuregelung betrifft rechtlich unselbstständige Schülerfirmen
  • Tätigkeit der Schülerfirmen dient vorrangig dem Unterrichtszweck
  • Vermittlung von Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge
  • Steuerbefreiung gilt nur bei bestimmten Bedingungen
  • Rechtlich selbstständig organisierte Schülerfirmen können Kleinunternehmerregelung nutzen
  • Aktuell keine in GbR organisierte Schülerfirmen im Land
  • Existenz von 50 Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bildungsministerin Simone Oldenburg zitiert: "Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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