Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger

Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger

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Bildungspolitik in Niedersachsen betrifft Inklusion

() – Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Gesetz zur Kostenverteilung für die inklusive für verfassungswidrig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Betroffen ist eine Regelung, die Schulträgern, die ausschließlich Schulen der Sekundarstufe II (wie Gymnasiale Oberstufen oder Berufsbildende Schulen) unterhalten, derzeit keinen finanziellen Ausgleich für Inklusionskosten gewährt.

Das Gericht urteilte, dass der gänzlich fehlende Ausgleich für diese Schulträger spätestens seit dem ‚Aufsteigen‘ der Inklusion in die Sekundarstufe II im Schuljahr 2018/2019 gegen die Landesverfassung verstößt. Diese schreibt vor, dass für durch Landesgesetze verursachte erhebliche Kosten ein finanzieller Ausgleich zu regeln ist.

Das konkrete Verfahren war vom Verwaltungsgericht Hannover an den Staatsgerichtshof weitergeleitet worden.

Der Landesgesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2022 zu treffen. Bis dahin bleibt die aktuelle, für verfassungswidrig erklärte Regelung weiter anwendbar.

Von der Entscheidung betroffen sind Kommunen wie die Region Hannover, die Trägerin von Schulen des Sekundarbereichs II ist.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine spezifischen Personen mit vollständigen Namen erwähnt. Es handelt sich hauptsächlich um institutionelle und gesetzliche Informationen. Daher kann ich leider keine Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Schulträger, Verwaltungsgericht Hannover, Landesgesetzgeber, Region Hannover

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am „Mittwoch“ statt, der genaue Datum wurde jedoch nicht erwähnt. Der Zeitraum für die geltende Regelung reicht bis zum 31. Dezember 2026 und die rückwirkende Neuregelung muss zum 1. Januar 2022 greifen.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hannover, Niedersachsen

Worum geht es in einem Satz?

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen als verfassungswidrig erklärt, da es Schulträgern der Sekundarstufe II keinen finanziellen Ausgleich für Inklusionskosten gewährt, und verlangt eine Neuregelung bis Ende 2026.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verfassungswidrige Kostenverteilung für inklusive Schulen
  • Fehlender finanzieller Ausgleich für Schulträger der Sekundarstufe II
  • Inklusion seit 2018/2019 in die Sekundarstufe II eingeführt
  • Vorschrift der Landesverfassung zu finanziellen Ausgleichsregelungen
  • Verfahren vom Verwaltungsgericht Hannover an Staatsgerichtshof weitergeleitet

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verfassungswidrigkeit der Regelung
  • Verpflichtung zur Erstellung einer Neuregelung bis 31. Dezember 2026
  • Neuregelung muss rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten
  • Aktuelle Regelung bleibt bis zur Neuregelung anwendbar
  • Betroffene Kommunen müssen auf Neuregelung warten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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