Bürgergeld: GKV-Spitzenverband reicht erste Klagen gegen Bund ein

Gesundheitssystem in Berlin: Klagewelle erwartet

Berlin () – Der Konflikt um die -Kosten der gesetzlichen (GKV) spitzt sich zu. Nach Informationen der „Rheinischen Post“ (Samstag) hat nun der GKV-Spitzenverband die ersten Klagen gegen den Bund eingereicht, nachdem dieser Schritt im September angekündigt worden war.

„Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker“, sagte der Co-Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens der „Rheinischen Post“.

„Immer und immer wieder haben wir die auf die rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen – und immer und immer wieder ist zwar viel versprochen, aber bis nichts eingehalten worden.“ Jetzt sei es genug.

„Wir bleiben so lange dran, bis das höchstrichterlich entschieden ist. Um es deutlich zu sagen: Unsere Versicherten und deren Arbeitgebende dürfen nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden, sie stoßen heute schon an ihre finanziellen Belastungsgrenzen – so kann und darf es nicht weitergehen“, sagte Klemens.

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen seit geraumer Zeit mehr Unterstützung vom Bund bei den Kosten für die gesetzliche Versicherung von Bürgergeldempfängern fordern.

„Die subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt“, sagte Susanne Wagenmann, Co-Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, der „Rheinischen Post“.

„Das ist unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber und zudem wirtschaftspolitisch kontraproduktiv: Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.“

Um dem Einhalt zu gebieten, hatte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im September entschieden, Klage gegen den Bund einzureichen.

Konkret beauftragen nun die einzelnen Krankenkassen den GKV-Spitzenverband damit. In den kommenden Tagen werden weitere Klagen erwartet.

Klagegegenstand sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Zuständig ist zunächst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Ziel der Krankenkassen ist allerdings eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, ist jedoch unklar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Der GKV-Spitzenverband hat Klagen gegen den Bund eingereicht, um die rechtswidrige Unterfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger zu bekämpfen, da die Krankenkassen dadurch jährlich mit rund zehn Milliarden Euro belastet werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Unzureichende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Bürgergeldbeziehende
  • Anhaltende Forderungen der Krankenkassen nach mehr Unterstützung vom Bund
  • Höhe der Beiträge für Bürgergeldempfänger als nicht kostendeckend
  • Finanzielle Belastungen der Versicherten und Arbeitgeber
  • Vorherige politische Versprechen wurden nicht eingehalten
  • Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes, Klage einzureichen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • GKV-Spitzenverband reicht erste Klagen gegen den Bund ein
  • Co-Verwaltungsratsvorsitzender Uwe Klemens betont fortwährenden Druck auf die Politik
  • Forderung nach mehr Unterstützung vom Bund für gesetzlich versicherte Bürgergeldempfänger
  • Susanne Wagenmann kritisiert die Unterfinanzierung und deren Auswirkungen auf Beiträge
  • Verwaltungsrat beschließt Klage gegen den Bund aufgrund nicht kostendeckender Beiträge
  • Weitere Klagen von einzelnen Krankenkassen in den kommenden Tagen erwartet
  • Klage gegen Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung bezüglich Zuweisungen aus Gesundheitsfonds
  • Ziel ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erste Klagen gegen den Bund eingereicht
  • Klagewelle rollt an
  • Finanzielle Entlastung des Staates von rund zehn Milliarden Euro
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  • Steigende Krankenkassenbeiträge
  • Höhere Arbeitskosten für Unternehmen
  • Weniger Netto vom Brutto für Beschäftigte
  • Ziel einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  • Unklarheit über Dauer bis zur Entscheidung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Uwe Klemens, der Co-Verwaltungsratsvorsitzende, sagt: „Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker.“

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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