Thüringen: Verfassungsentscheidung zur Justizberufung
Weimar () – Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Demnach ist der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens die Überprüfung dieser Regelung beantragt. Sie argumentierte, dass der entsprechende Paragraf gegen die Thüringer Verfassung verstoße und daher nichtig sei. Der Verfassungsgerichtshof wies diesen Antrag jedoch zurück und teilte mit, dass das gesellschaftliche Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz als Ganzes nicht gefährdet werden dürfe.
Laut Gericht müssen die Handlungen des Betroffenen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber von Gewicht sein. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reiche nicht aus.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Verfassungsgerichtshof, AfD-Fraktion, Thüringer Landtag
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Der Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied, dass Thüringen Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen darf, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.
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