Drogenhandel am Hamburger Flughafen aufgegriffen
Hamburg () – Zöllner des Hauptzollamts Itzehoe haben am Montag einen 56-jährigen Deutschen mit fünf Kilogramm Heroin am Hamburger Flughafen festgenommen. Der Mann war aus Südafrika über Paris eingereist, als er beim Verlassen des Terminals kontrolliert wurde, teilte das Hauptzollamt Itzehoe am Dienstag mit.
Bei der Durchsuchung seiner Koffer fanden die Beamten zunächst nur Kleidung.
Unter einem doppelten Boden entdeckten sie dann jedoch versteckte Heroin-Pakete mit einem Gesamtgewicht von fünf Kilogramm.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Heroineinfuhr eingeleitet, er befindet sich in Untersuchungshaft.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ansicht Koffer (Archiv), Hauptzollamt Itzehoe via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hauptzollamt Itzehoe, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Montag statt, wobei kein konkretes Datum angegeben wurde. Daher lautet die Antwort: „Nicht erwähnt“.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg, Itzehoe, Südafrika, Paris
Worum geht es in einem Satz?
Zöllner des Hauptzollamts Itzehoe haben am Hamburger Flughafen einen 56-jährigen Deutschen festgenommen, der aus Südafrika über Paris eingereist war und fünf Kilogramm Heroin in einem doppelten Boden seines Koffers versteckt hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einreisender war 56 Jahre alt und Deutscher
- Ankunft am Hamburger Flughafen aus Südafrika über Paris
- Kontrolle beim Verlassen des Terminals
- Durchsuchung des Gepäcks
- Versteckte Heroin-Pakete unter doppelt boden in einem Koffer
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Heroineinfuhr
- Untersuchungshaft des Beschuldigten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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