Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte in Saarland
Saarbrücken () – Grenzüberschreitende Projekte in der Großregion können ab sofort wieder Fördermittel aus dem EU-Programm Interreg VI A beantragen. Der vierte Projektaufruf startet am Montag, wie die saarländische Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.
Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz, Katastrophenschutz, Umwelt und Biodiversität.
Weitere förderfähige Bereiche umfassen Projekte zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, Bildung und lebenslanges Lernen sowie die Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Auch Vorhaben zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung und Governance-Verbesserungen können unterstützt werden.
Der Chef der Staatskanzlei, David Lindemann, rief saarländische Projektträger zur Teilnahme auf.
Anträge müssen bis Freitag, 13. Februar 2026 um 12:00 Uhr auf Deutsch und Französisch eingereicht werden. Förderfähig sind Projekte mit grenzüberschreitendem Mehrwert und Partnern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten der Großregion, zu der neben dem Saarland auch Luxemburg, Wallonien, die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lothringen und Rheinland-Pfalz gehören.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
David Lindemann
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
EU-Programm Interreg VI A, saarländische Staatskanzlei, Saarland, Luxemburg, Wallonien, deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lothringen, Rheinland-Pfalz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist ab Sonntag (Datum nicht erwähnt) bis Freitag, den 13. Februar 2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Saarland, Luxemburg, Wallonien, deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lothringen, Rheinland-Pfalz.
Worum geht es in einem Satz?
Grenzüberschreitende Projekte in der Großregion können ab sofort wieder Fördermittel aus dem EU-Programm Interreg VI A beantragen, mit Anträgen bis zum 13. Februar 2026 und einem Fokus auf Klimaschutz, Bildung und Gesundheitsversorgung.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Start des vierten Projektaufrufs
- Wiederverfügbarkeit von Fördermitteln aus dem EU-Programm Interreg VI A
- Fokus auf grenzüberschreitende Projekte in der Großregion
- Unterstützung von Bereichen wie Klimaschutz, Katastrophenschutz, Umwelt und Biodiversität
- Beteiligung von mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten erforderlich
- Anträge in Deutsch und Französisch erforderlich
- Frist für Anträge bis Februar 2026
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Wiederverfügbarkeit von Fördermitteln aus dem EU-Programm Interreg VI A
- Unterstützung von Projekten aus verschiedenen Bereichen
- Erleichterung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes
- Förderung von Bildung und lebenslangem Lernen
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
- Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung
- Teilnahmeaufruf an saarländische Projektträger
- Frist für Anträge bis 13. Februar 2026
- Projekte müssen grenzüberschreitenden Mehrwert haben
- Zusammenarbeit mit Partnern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten erforderlich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. David Lindemann, der Chef der Staatskanzlei, rief saarländische Projektträger zur Teilnahme auf.
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