EU-Staaten bei Entwaldungsverordnung einig

EU-Staaten bei Entwaldungsverordnung einig

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EU-Regulierung zum Waldschutz in Brüssel

Brüssel () – Die EU-Staaten haben sich auf ein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte geeinigt. Ziel sei es, die Umsetzung der bestehenden Regeln zu vereinfachen und deren Anwendung zu verschieben, um Betreibern, Händlern und Behörden eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen, teilte der EU-Rat mit.

Die Verordnung soll demnach nun ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber gelten, während kleine und Mikrobetreiber bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben. Zudem sollen zahlreiche Vorschriften deutlich vereinfacht werden. Auf der Grundlage dieses Mandats will der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um in den kommenden Wochen und vor Inkrafttreten der aktuellen EUDR am 30. Dezember 2025 eine endgültige Einigung zu erzielen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßte die Einigung. „Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten jetzt auf eine gemeinsame Linie auf Basis unseres deutschen Vorschlags verständigt haben“, sagte er. Damit sende der Rat ein klares Signal: „Wir setzen auf eine praxistaugliche, schlanke EUDR für wirksamen Waldschutz aber ohne überflüssige Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme.“

Die Unternehmen bräuchten weniger Bürokratie – nicht ständig neue Hürden, so Rainer. „Das Ziel der EUDR – den weltweiten Schutz der Wälder – unterstütze ich uneingeschränkt. Aber in ihrer jetzigen Form bremst die EUDR das, was wir auf EU- und Bundesebene für Bürokratieabbau tun.“ Es dürfe nicht sein, dass Waldbesitzer und bäuerliche Betriebe sowie die gesamte Wertschöpfungskette für Probleme verantwortlich gemacht werden, „die bei uns schlicht nicht existieren“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Brasilianischer Regenwald (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alois Rainer

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

EU, EU-Rat, Europäisches Parlament, CSU

Wann ist das Ereignis passiert?

  • 30. Dezember 2026: Inkrafttreten der Verordnung für mittlere und große Betreiber.
  • 30. Juni 2027: Frist für kleine und Mikrobetreiber.
  • 30. Dezember 2025: Inkrafttreten der aktuellen EUDR.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Brüssel, Brasilianischer Regenwald

Worum geht es in einem Satz?

Die EU-Staaten haben ein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte beschlossen, um die Umsetzung zu erleichtern und den Anwendungsbeginn für mittlere und große Betreiber auf den 30. Dezember 2026 sowie für kleine Betriebe auf den 30. Juni 2027 zu verschieben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Notwendigkeit der Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
  • Komplexität der bestehenden Regeln
  • Ziel der Vereinfachung der Umsetzung
  • Bedarf an angemessener Vorbereitungszeit für Betreiber und Behörden
  • Reaktion auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwaldung
  • Deutscher Vorschlag für eine praxistaugliche Lösung
  • Forderung nach weniger Bürokratie und Hürden für Unternehmen
  • Verstärkter Fokus auf effektiven Waldschutz

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • EU-Staaten haben Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte beschlossen
  • Ziel ist die Vereinfachung der Umsetzung und zeitliche Verschiebung der Anwendung
  • Verordnung soll ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber gelten
  • Kleine und Mikrobetreiber haben bis 30. Juni 2027 Zeit
  • Zahlreiche Vorschriften werden vereinfacht
  • Rat plant Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zur Einigung vor Inkrafttreten der EUDR am 30. Dezember 2025
  • Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßt die Einigung
  • Rainer betont die Wichtigkeit einer praxistauglichen EUDR ohne überflüssige Auflagen
  • Unternehmen benötigen weniger Bürokratie und keine neuen Hürden
  • Unterstützung des Ziels der EUDR für weltweiten Waldschutz
  • Kritik an der Verantwortung von Waldbesitzern und bäuerlichen Betrieben für nicht existente Probleme

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Umsetzung bestehender Regeln wird vereinfacht
  • Anwendung der Regeln wird zeitlich verschoben
  • Betreiber, Händler und Behörden haben mehr Zeit zur Vorbereitung
  • Verordnung gilt ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber
  • Kleine und Mikrobetreiber haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit
  • Zahlreiche Vorschriften werden vereinfacht
  • Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden aufgenommen
  • Klare Signale für praxistaugliche EUDR
  • Weniger Bürokratie für Unternehmen
  • Unterstützung des weltweiten Waldschutzes
  • Kritik an der bisherigen Form der EUDR
  • Waldbesitzer und bäuerliche Betriebe werden nicht verantwortlich gemacht für nicht existierende Probleme

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zitiert. Er begrüßt die Einigung und betont, dass weniger Bürokratie für die Unternehmen notwendig sei, um den weltweiten Schutz der Wälder effektiv zu unterstützen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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