Gerichtsurteil zu Terrorismus in München
München () – Das Oberlandesgericht München hat drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, erhielten die Männer Strafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten Haft.
Die drei Männer waren Mitglieder der Liwa Jund al-Rahman, einer ursprünglich eigenständigen Rebellengruppe, die sich 2014 dem Islamischen Staat anschloss. Einer der Angeklagten hatte die Vereinigung gegründet und geführt, kontrollierte ein Ölfeld in der Provinz Deir ez-Zor und wies die Gruppe an, sich an einem Überfall auf Schiiten in Hatlah zu beteiligen. Ein weiterer Angeklagter leitete das Medienbüro und produzierte Propagandavideos, während der Dritte eine Mörser-Kompanie führte.
Das Gericht wies die Verteidigungsargumente der Angeklagten zurück, wonach sie sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden hätten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zwar die lange Zeit seit den Taten, verwies aber auf die besondere Brutalität des IS. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich allgemeine Bezeichnungen wie "die drei Männer" oder "einer der Angeklagten" verwendet.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, OLG München, Liwa Jund al-Rahman, Islamischer Staat
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Deir ez-Zor, Hatlah
Worum geht es in einem Satz?
Drei Männer wurden vom Oberlandesgericht München wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen zu Freiheitsstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt, nachdem sie als Mitglieder der Liwa Jund al-Rahman, einer Rebellengruppe, die sich dem Islamischen Staat anschloss, an brutalen Aktionen teilnahmen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Liwa Jund al-Rahman
- Anschluss an den Islamischen Staat im Jahr 2014
- Gründung und Führung durch einen der Angeklagten
- Kontrolle über ein Ölfeld in Deir ez-Zor
- Beteiligung an einem Überfall auf Schiiten in Hatlah
- Leitung eines Medienbüros und Erstellung von Propagandavideos
- Führung einer Mörser-Kompanie durch einen der Angeklagten
- Rückweisung der Verteidigungsargumente als legitimer Freiheitskampf
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung zu Freiheitsstrafen
- Strafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren, vier Jahren und sechs Monaten Haft
- Ablehnung der Verteidigungsargumente der Angeklagten
- Berücksichtigung der besonderen Brutalität des IS bei Strafzumessung
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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