Migration und Rückführungen in Nürnberg
Nürnberg () – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkennt nur noch verschwindend wenige syrische Asylbewerber als schutzberechtigt an. Im Oktober entschied das Amt über 3.134 Asylverfahren von Syrern, nur 0,8 Prozent davon erhielten einen Schutztitel, wie das Amt der „Welt am Sonntag“ mitteilte. Einer erhielt demnach Asyl nach dem Grundgesetz, zehn bekamen Flüchtlingsschutz, neun einen subsidiären Schutz und sechs den Abschiebungsschutz.
Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hatte das Bamf die Verfahren der Syrer abgesehen von Straftätern zunächst ausgesetzt. Seit Ende September wird wieder über die Anträge von jungen, arbeitsfähigen und allein reisenden Männern entschieden und zusätzlich auch über sonstige Bewerber, wenn ihr Antrag schon länger als 21 Monate zurückliegt. Die Behörde teilte weiter mit, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bis Ende Oktober 2.869 Syrer per Rückkehrförderung des Bundes in ihre Heimat ausgereist seien.
Mit Blick auf mögliche Abschiebungen nach Syrien sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), der Sonntagszeitung: „Ich gehe davon aus, dass sich aktuelle Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, nach Syrien abzuschieben, auf Straftäter und Gefährder beschränken. Das ist so im Koalitionsvertrag vereinbart.“ Die Diskussion über Abschiebungen beziehe sich „also auf eine sehr geringe dreistellige Zahl syrischer Staatsangehöriger, die überhaupt vollziehbar ausreisepflichtig sind“. Die allermeisten Syrer lebten seit Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und seien „gut integriert“.
Deutlich mehr Rückführungen fordern hingegen Unionspolitiker. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe „völlig zu Recht den temporären Charakter der Aufnahme von Syrern herausgestellt“. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) sagte, dass Syrer natürlich selbst ihr Land wieder aufbauen müssten. Wer integriert sei, könne „gern bleiben“. Die freiwillige Rückkehr aber sollte gefördert werden. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, nach Syrien abzuschieben, „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Natalie Pawlik, Armin Schuster, Angela Merkel, Joachim Hermann
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Welt am Sonntag, Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), Unionspolitiker, Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU), damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU), Union, SPD
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand im Oktober 2024 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Nürnberg, Deutschland; Syrien
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkennt kaum noch syrische Asylbewerber als schutzberechtigt an, mit nur 0,8 Prozent positiven Entscheidungen im Oktober, und plant Abschiebungen vorwiegend für Straftäter und Gefährder, während die Mehrheit der syrischen Staatsbürger in Deutschland gut integriert ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Rückgang der Anerkennungsquote für syrische Asylbewerber
- Entscheidung über 3.134 Asylverfahren im Oktober
- Wiederaufnahme der Verfahren für junge, arbeitsfähige, allein reisende Männer
- Stopp der Verfahren nach Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024
- Rückkehrförderung des Bundes für Syrer
- Diskussion über Abschiebungen auf Straftäter und Gefährder beschränkt
- Forderung nach Rückführungen von Unionspolitikern
- Koalitionsvertrag enthält Vereinbarungen zu Abschiebungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bamf erkennt nur noch 0,8 Prozent der syrischen Asylbewerber als schutzberechtigt an
- Verfahren für syrische Asylbewerber seit Ende September wieder aufgenommen
- Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik betont, Abschiebungen nach Syrien auf Straftäter und Gefährder beschränkt
- Diskussion über Abschiebungen betrifft nur eine geringe Zahl von Syrern
- Unionspolitiker fordern deutlich mehr Rückführungen
- Sachsen und Bayern fordern Rückkehrförderung für syrische Staatsangehörige
- Koalitionsvertrag sieht Abschiebungen mit Fokus auf Straftäter und Gefährder vor
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Geringe Anerkennung von Asylanträgen
- Höhere Rückführungszahlen durch Rückkehrförderung
- Fokussierung auf Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern
- Diskussion über temporären Charakter der Syrer-Aufnahme
- Integration der meisten Syrer in Deutschland
- Forderung nach freiwilliger Rückkehr von gut integrierten Syrern
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Natalie Pawlik, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, äußerte sich dazu, dass Abschiebungen nach Syrien sich auf Straftäter und Gefährder beschränken sollten.
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