Gesellschaft: Schadensersatz wegen Geldwäsche in Frankfurt
Frankfurt () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Mann zur Zahlung von 9.500 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er sich leichtfertiger Geldwäsche schuldig gemacht hatte. Das Gericht teilte mit, der Beklagte habe betrügerisch erlangtes Geld noch am Tattag durch zahlreiche Barabhebungen an Geldautomaten und Supermarktkassen abgehoben.
Die betrogene Klägerin war von einem Unbekannten, der sich als Bankmitarbeiter ausgab, zu mehreren Überweisungen verleitet worden, darunter eine Überweisung von 9.500 Euro auf das Konto des Beklagten.
Der Beklagte gab an, sein Konto einem Freund zur Verfügung gestellt zu haben, der wegen Schulden dringend Geld benötigt habe. Ihm sei das Vorgehen zwar ’suspekt‘ vorgekommen, er habe aber wegen Müdigkeit nicht weiter nachgefragt.
Das Gericht wies diese Darstellung zurück und betonte, die Art der Abhebungen – geschätzt 20 bis 30 Transaktionen, teilweise à 200 Euro, verbunden mit Uber-Fahrten – deute darauf hin, dass der Geldfluss verschleiert werden sollte.
Der Beklagte habe sich der Möglichkeit versperrt, die Herkunft des Geldes aus einer Straftat zu erkennen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen genannt. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dts Nachrichtenagentur.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Frankfurt am Main
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Mann zu 9.500 Euro Schadensersatz verurteilt, da er sich wegen leichtfertiger Geldwäsche schuldig gemacht hatte, indem er betrügerisch erlangtes Geld durch zahlreiche Barabhebungen verschleierte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Betrügerische Kontaktaufnahme durch vermeintlichen Bankmitarbeiter
- Klägerin verleitet zu mehreren Überweisungen
- Überweisung von 9.500 Euro auf Beklagtenkonto
- Nutzungsüberlassung des Kontos an einen Freund
- Verdächtige Geldabhebungen an Geldautomaten und Supermarktkassen
- Hohe Anzahl an Transaktionen zur Verschleierung der Geldquelle
- Mangelnde Nachfragen des Beklagten aufgrund von Müdigkeit
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung zur Zahlung von 9.500 Euro Schadensersatz
- Abhebung betrügerisch erlangten Geldes in zahlreichen Transaktionen
- Gericht wies die Darstellung des Beklagten zurück
- Gericht sah Geldfluss als verschleiert an
- Herkunft des Geldes aus einer Straftat nicht erkannt
- Urteil ist nicht anfechtbar
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Gerichts zitiert, das die Darstellung des Beklagten zurückwies und die Art der Abhebungen als verdächtig einstuft.
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