Erbschaftsteuer-Einnahmen in Sachsen-Anhalt um ein Drittel gesunken

Wirtschaft: Erbschaft- und Schenkungsteuer in Sachsen-Anhalt

Halle (Saale) () – Die Finanzverwaltungen in -Anhalt haben im vergangenen Jahr deutlich weniger Erbschaftsteuer festgesetzt als noch 2023. Wie das Statistische Landesamt am Mittwoch mitteilte, sank die festgesetzte Erbschaftsteuer um 34 Prozent auf 18,4 Millionen , während die Schenkungsteuer leicht um 1,2 Prozent auf 2,6 Millionen Euro stieg.

Insgesamt wurden 1.314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtwert von 161,6 Millionen Euro erstmalig veranlagt. Bei den 1.166 Erwerben von Todes wegen belief sich der Wert vor Abzügen auf 134,7 Millionen Euro, hauptsächlich bestehend aus Bankguthaben (41,1 Prozent) und Grundvermögen (25,5 Prozent).

Bei den 148 Schenkungen dominierten Anteile an Kapitalgesellschaften mit 36 Prozent.

Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für steuerpflichtige Erwerbe lag bei 21,7 Prozent und damit etwas höher als im Vorjahr (20,5 Prozent). Die Statistik erfasst nicht die tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen des Berichtsjahres, sondern jene Fälle, bei denen die Finanzverwaltung erstmals eine Festsetzung vornahm.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Finanzverwaltungen, Statistisches Landesamt, dts Nachrichtenagentur, Finanzamt

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Worum geht es in einem Satz?

Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt die festgesetzte Erbschaftsteuer um 34 Prozent auf 18,4 Millionen Euro reduziert, während die Schenkungsteuer leicht auf 2,6 Millionen Euro stieg, obwohl insgesamt 1.314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtwert von 161,6 Millionen Euro erstmalig veranlagt wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Rückgang der festgesetzten Erbschaftsteuer um 34 Prozent
  • Steigerung der Schenkungsteuer um 1,2 Prozent
  • Insgesamt 1.314 Erbschaften und Schenkungen veranlagt
  • Gesamtwert der Erbschaften und Schenkungen von 161,6 Millionen Euro
  • Vorwiegender Wert der Erbschaften aus Bankguthaben und Grundvermögen
  • Dominanz von Anteile an Kapitalgesellschaften bei Schenkungen
  • Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastungsquote auf 21,7 Prozent

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rückgang der festgesetzten Erbschaftsteuer um 34 Prozent auf 18,4 Millionen Euro
  • Anstieg der Schenkungsteuer um 1,2 Prozent auf 2,6 Millionen Euro
  • Insgesamt 1.314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtwert von 161,6 Millionen Euro veranlagt
  • Wert der Erbschaften vor Abzügen beträgt 134,7 Millionen Euro
  • Hauptsächliche Vermögenswerte: Bankguthaben (41,1 Prozent), Grundvermögen (25,5 Prozent)
  • Dominanz von Kapitalgesellschaftsanteilen bei Schenkungen (36 Prozent)
  • Durchschnittliche Steuerbelastungsquote für steuerpflichtige Erwerbe liegt bei 21,7 Prozent
  • Höhere Steuerbelastungsquote im Vergleich zum Vorjahr (20,5 Prozent)

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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