Thüringen setzte 2024 fast 40 Millionen Euro Erbschaftsteuer fest

Erbschafts- und Schenkungsteuer in Thüringen

() – In ist im vergangenen Jahr Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 39,9 Millionen festgesetzt worden. Das sind 4,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie das Thüringer Landesamt für Statistik am Mittwoch mitteilte.

Das zuständige Finanzamt Gotha erließ insgesamt 2.517 Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige.

Bei den Erbschaften gab es 2.123 Fälle mit steuerpflichtigem Erwerb. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände belief sich auf 352,6 Millionen Euro, abzüglich von Verbindlichkeiten in Höhe von 44,0 Millionen Euro.

Somit verblieb ein Reinnachlass von 308,5 Millionen Euro, aus dem 35,8 Millionen Euro Steuern festgesetzt wurden.

Bei Schenkungen wurden 416 Fälle verzeichnet mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 101,3 Millionen Euro. Die darauf festgesetzte Steuer betrug 4,1 Millionen Euro.

Auffällig ist, dass bei beiden Steuerarten die Mehrheit der Fälle unter 100.000 Euro blieb, aber vergleichsweise wenig zur Gesamtsteuersumme beitrug.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Thüringer Landesamt für Statistik, Finanzamt Gotha

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Erfurt, Thüringen, Gotha

Worum geht es in einem Satz?

Im Jahr 2022 wurden in Thüringen durch Erbschafts- und Schenkungsteuer 39,9 Millionen Euro festgesetzt, was einen Anstieg von 4,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen
  • Erhöhung um 4,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr
  • 2.517 Steuerbescheide erlassen vom Finanzamt Gotha
  • 2.123 Fälle von Erbschaften mit steuerpflichtigem Erwerb
  • Gesamtwert der Nachlassgegenstände: 352,6 Millionen Euro
  • Abzug von Verbindlichkeiten in Höhe von 44,0 Millionen Euro
  • Berechnung des Reinnachlasses mit 308,5 Millionen Euro
  • Festgesetzte Steuer auf Erbschaften: 35,8 Millionen Euro
  • 416 Fälle von Schenkungen mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 101,3 Millionen Euro
  • Festgesetzte Steuer auf Schenkungen: 4,1 Millionen Euro
  • Mehrzahl der Fälle unter 100.000 Euro trotz geringer Gesamtbeiträge zur Steuersumme

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 39,9 Millionen Euro festgesetzt
  • Erhöhung um 4,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr
  • 2.517 Steuerbescheide erlassen
  • 2.123 Erbfälle mit steuerpflichtigem Erwerb
  • Gesamtwert der Nachlassgegenstände: 352,6 Millionen Euro
  • Verbindlichkeiten in Höhe von 44,0 Millionen Euro abgezogen
  • Reinnachlass von 308,5 Millionen Euro
  • 35,8 Millionen Euro Steuern aus Erbschaften festgesetzt
  • 416 Schenkungsfälle mit steuerpflichtigem Erwerb von 101,3 Millionen Euro
  • 4,1 Millionen Euro Steuer auf Schenkungen festgesetzt
  • Mehrheit der Fälle unter 100.000 Euro blieb
  • Geringer Beitrag der Mehrheit der Fälle zur Gesamtsteuersumme

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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