Justizreform in Deutschland: Elektronische Akte
Berlin () – 15 von 16 Bundesländern werden bis Jahresende die elektronische Justiz-Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen. Das gaben die Justizministerien in einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ an, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben) berichtet.
Mit dem Umstieg auf die elektronische Akte soll die Justiz anschlussfähig für KI-gestützte Assistenzsysteme und andere Hilfsprogramme werden, die die Fallbearbeitung vereinfachen und die Richterschaft entlasten sollen. Zudem soll die E-Akte den Weg für beschleunigte Online-Verfahren ebnen, mit denen Kläger ihre Rechte künftig auch rein digital geltend machen können.
„Es ist höchste Zeit, dass die Justiz den Umstieg auf die E-Akte vollendet“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), der Zeitung. Noch immer habe man mit Problemen der vergangenen Jahre zu kämpfen. Vorneweg nannte er „eine zersplitterte IT-Landschaft der Justiz“, die Lösungen aus einem Guss erschwert habe. Es sei aber „ein Meilenstein, dass Bund und Länder ihre Kräfte jetzt mit einem Rechtsstaatspakt bündeln und die Bundesregierung weitere 210 Millionen Euro bereitstellt, um die Justiz-Digitalisierung zu forcieren.“
Eigentlich sollte die E-Akte bis Ende 2025 in allen Ländern eingeführt werden. Die gerade gewährte Fristverlängerung um ein Jahr will einzig Sachsen-Anhalt nutzen. Auch in anderen Bundesländern ist der Umstieg auf die E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aber noch nicht abgeschlossen, während die Zivil- und Fachgerichte dort bereits flächendeckend angeschlossen sind.
Sachsen-Anhalt hängt beim Umstieg auf die digitale Prozessakte weit zurück, ergab die Umfrage. Im September hat demnach in dem Bundesland noch kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft mit einer führenden elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Ob es gelingt, die E-Akte zumindest innerhalb der um ein Jahr verlängerten Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2026 flächendeckend im Land einzuführen, lässt das Justizministerium offen.
In Niedersachsen hatten bis September sechs von elf Staatsanwaltschaften, 42 von 80 Amtsgerichten und fünf von elf Landgerichten in Strafsachen mit der E-Akte gearbeitet. In Schleswig-Holstein lag die Abdeckung in der Strafjustiz vor dem letzten Quartal 2025 bei rund 50 Prozent.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sven Rebehn
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutscher Richterbund (DRB), Justizministerien, Bundesländer, Bundesregierung, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, "Deutsche Richterzeitung", "Neue Osnabrücker Zeitung"
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
Worum geht es in einem Satz?
Bis Jahresende werden 15 von 16 Bundesländern die elektronische Justiz-Akte in allen Gerichten einführen, um die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben und den Weg für digitale Verfahren zu ebnen, während Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung hinterherhinkt und eine Fristverlängerung bis 2026 in Anspruch nimmt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
- Umfragen der Justizministerien
- Ziel: Anschlussfähigkeit für KI-gestützte Systeme
- Erleichterung der Fallbearbeitung für die Richterschaft
- Beschleunigung von Online-Verfahren
- Problematische IT-Landschaft der Justiz
- Fristverlängerung für einige Bundesländer
- Rückstand von Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung
- Unzureichende Einbindung in Staatsanwaltschaften und Strafgerichte
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einführung der elektronischen Justiz-Akte in 15 von 16 Bundesländern bis Jahresende
- Anschlussfähigkeit der Justiz für KI-gestützte Systeme
- Entlastung der Richterschaft durch vereinfachte Fallbearbeitung
- Beschleunigung von Online-Verfahren zur digitalen Geltendmachung von Rechten
- Meilenstein in der Bündelung von Kräften zwischen Bund und Ländern
- Bereitstellung von 210 Millionen Euro für Justiz-Digitalisierung
- Fristverlängerung um ein Jahr nur in Sachsen-Anhalt genutzt
- Rückstand von Sachsen-Anhalt bei der Einführung der E-Akte
- Unklarheit über flächendeckende Einführung der E-Akte bis 31. Dezember 2026
- Teilweise Nutzung der E-Akte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, betont, dass es höchste Zeit sei, den Umstieg auf die E-Akte vollendet und merkt an, dass noch immer Probleme wie eine zersplitterte IT-Landschaft bestehen.
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