Bamf: Hunderte Ukraine-Flüchtlinge besitzen ungarischen Pass

Bamf: Hunderte Ukraine-Flüchtlinge besitzen ungarischen Pass

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Migration und Flüchtlinge: Ungarn im Fokus

() – Hunderte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben offenbar eine ungarische Staatsbürgerschaft. Im laufenden Jahr seien dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.136 Fälle von Schutzsuchenden gemeldet worden, bei denen der Verdacht auf eine ungarische Staatsangehörigkeit bestehe, teilte ein Behördensprecher der „Welt am Sonntag“ mit.

In den vergangenen vier Wochen sind demnach 141 Verdachtsmeldungen aus Bayern, und eingegangen. Insgesamt haben die Bundesländer dem Bamf seit Mai 2023 9.640 Fälle übermittelt.

„Nach bisherigen Rückmeldungen konnten 568 Personen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit identifiziert werden“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. In 5.825 Fällen wurde hingegen laut Bamf eine ausschließlich ukrainische Staatsangehörigkeit festgestellt.

Mehrere Landesministerien vermuten nach Angaben der „Welt am Sonntag“, dass ein Teil der Betroffenen aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet stammt und sowohl einen ungarischen als auch ukrainischen Pass besitzt. Als EU-Bürger können sie sich innerhalb der EU frei bewegen und arbeiten. Sie haben aber keinen Anspruch auf temporären Schutz. Auch das steht ihnen nicht direkt zu.

Ein Sprecher des thüringischen Migrationsministeriums erklärte, die Motivation in den einzelnen Fällen sei nicht bekannt. Vermutet wird aber auch Leistungsmissbrauch. „Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass leistungsrechtliche Aspekte einen relevanten Umstand darstellen, da ukrainische Staatsangehörige, welche die Aufnahmevoraussetzungen nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie erfüllen, bei Mittellosigkeit unmittelbaren Zugang zu Leistungen nach dem SGB II – Bürgergeld – haben.“

Das Bamf übernimmt die Übermittlung von Verdachtsfällen an die zuständigen in Ungarn und der Ukraine. Diese prüften die Staatsangehörigkeit, teilte das Bamf mit. Sollte eine ungarische Staatsangehörigkeit bestehen, könne keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge erteilt werden. EU-Bürger müssen grundsätzlich das Land verlassen, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Welt am Sonntag, Bundesinnenministerium, thüringisches Migrationsministerium, EU, Ungarn, Ukraine

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist seit Mai 2023.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Nürnberg, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Ungarn, Ukraine

Worum geht es in einem Satz?

Hunderte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine könnten eine ungarische Staatsbürgerschaft besitzen, was ihnen den Zugang zu bestimmten Sozialleistungen in Deutschland verwehrt, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr bereits 1.136 Verdachtsfälle gemeldet hat.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Hunderte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
  • Ungarische Staatsbürgerschaft bei Schutzsuchenden
  • 1.136 Fälle mit Verdacht auf ungarische Staatsangehörigkeit
  • Meldungen aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
  • 9.640 Fälle seit Mai 2023 an das Bamf übermittelt
  • 568 identifizierte ungarische Staatsangehörigkeiten
  • 5.825 Fälle mit ausschließlich ukrainischer Staatsangehörigkeit
  • Verdacht auf Herkunft aus ukrainisch-ungarischem Grenzgebiet
  • Besitz von sowohl ukrainischem als auch ungarischem Pass
  • Freizügigkeit innerhalb der EU ohne Anspruch auf temporären Schutz
  • Vermutung von Leistungsmissbrauch
  • Leistungsrechtliche Aspekte als möglicher Umstand
  • Prüfung der Staatsangehörigkeit durch Ungarn und Ukraine
  • Keine Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge bei ungarischer Staatsangehörigkeit

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Hunderte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine besitzen ungarische Staatsbürgerschaft.
  • 1.136 Verdachtsfälle wurden dem Bamf gemeldet.
  • 141 Verdachtsmeldungen aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in den letzten vier Wochen.
  • 9.640 Fälle insgesamt seit Mai 2023 an das Bamf übermittelt.
  • 568 Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit identifiziert.
  • 5.825 Fälle nur mit ukrainischer Staatsangehörigkeit festgestellt.
  • Vermutung, dass Betroffene aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet stammen und beide Pässe besitzen.
  • EU-Bürger können sich frei bewegen, haben aber keinen Anspruch auf temporären Schutz oder Bürgergeld.
  • Leistungsmissbrauch wird vermutet, insbesondere in Bezug auf Zugangsbedingungen zum Bürgergeld.
  • Bamf übermittelt Verdachtsfälle an Ungarn und die Ukraine zur Prüfung der Staatsangehörigkeit.
  • Aufenthaltserlaubnis kann nicht erteilt werden, wenn ungarische Staatsangehörigkeit bestätigt wird.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Identifizierung von 568 Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit
  • Feststellung von 5.825 Personen mit ausschließlich ukrainischer Staatsangehörigkeit
  • Keine Anspruch auf temporären Schutz für ungarische Staatsbürger
  • Kein Anspruch auf Bürgergeld für ungarische Staatsbürger
  • Verdachtsfälle werden an ungarische und ukrainische Behörden übermittelt
  • Keine Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge mit ungarischer Staatsangehörigkeit
  • EU-Bürger müssen das Land verlassen, wenn sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können
  • Vermutung von Leistungsmissbrauch

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte: "Nach bisherigen Rückmeldungen konnten 568 Personen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit identifiziert werden."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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