Landessozialgericht billigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger

Sozialrecht: Mietobergrenzen in Hannover bestätigt

() – Das Landessozialgericht - hat die Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für -Empfänger gebilligt. Das Gericht teilte am Montag mit, dass die Vorgehensweise des Jobcenters bei der Festlegung der Obergrenzen rechtmäßig sei.

In einer Schwerpunktsitzung hob das Gericht anderslautende Urteile des Sozialgerichts Hannover auf und bestätigte das Konzept des Jobcenters.

Dieses beruhe auf repräsentativen und validen eines qualifizierten Mietspiegels und lege die Angemessenheitsgrenzen beim höchsten Wert des unteren Drittels der ermittelten Mieten fest. Für Alleinstehende hätten in den Jahren 2017/2018 zwischen 38,5 und 44,5 Prozent der angebotenen Wohnungen innerhalb der festgesetzten Mietobergrenze gelegen.

Für Vierpersonen-Haushalte sowie für Zweipersonen-Haushalte lag die Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum dagegen nur knapp über der Transferleistungs- bzw. Armutsgefährdungsquote.

Das Gericht habe dies als 'noch ausreichend‘ bewertet. In allen neun entschiedenen Einzelfällen sei ausreichend Wohnraum zu den festgesetzten Höchstbeträgen verfügbar gewesen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Jobcenter Region Hannover, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Sozialgerichts Hannover

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Nicht erwähnt

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Hannover, Niedersachsen, Bremen

Worum geht es in einem Satz?

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für Bürgergeld-Empfänger als rechtmäßig bestätigt, basierend auf validen Daten eines Mietspiegels.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen
  • Überprüfung der Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover
  • Aufhebung vorheriger Urteile des Sozialgerichts Hannover
  • Verwendung eines qualifizierten Mietspiegels
  • Festlegung der Obergrenzen basierend auf dem unteren Drittel der Mieten
  • Daten aus den Jahren 2017/2018 zur Mietverfügbarkeit
  • Einschätzung der Wohnraumsituation für Alleinstehende und Haushalte unterschiedlichen Typs

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Billigung der Mietobergrenzen des Jobcenters
  • Rechtmäßigkeit der Festlegung der Obergrenzen
  • Aufhebung anderslautender Urteile des Sozialgerichts Hannover
  • Bestätigung des Vorschlags des Jobcenters
  • Grundlage auf repräsentativen und validen Daten eines Mietspiegels
  • Angemessenheitsgrenzen beim höchsten Wert des unteren Drittels der Mieten
  • Verfügbarkeit von Wohnraum für Alleinstehende in den Jahren 2017/2018
  • Verfügbarkeit von Wohnraum für Vier- und Zweipersonenhaushalte knapp über Transferleistungsquote
  • Bewertung des Wohnraums durch das Gericht als 'noch ausreichend'
  • Ausreichender Wohnraum zu den Höchstbeträgen in allen neun Einzelfällen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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