Lebensmittelverschwendung: Politische Stellungnahme in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung plant keine Entkriminalisierung des sogenannten Containerns, um gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen.
Das sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der . Weiter verwies der Sprecher auf einen entsprechenden Vorstoß in der vergangenen Legislaturperiode, der an der Uneinigkeit der Länder gescheitert sei. Dementsprechend brauche es einen eigenen Vorstoß aus den Ländern.
Ein Sprecher des Justizministeriums deutete auf dts-Anfrage auf die bestehenden Möglichkeiten in der Strafprozessordnung hin, die Verfahren zu derartigen „Bagatellfälle“ einzustellen. Bei „so niedrigen Beträgen“ sei ohnehin vorgesehen, dass nur auf Antrag hin ermittelt werde, fügte er hinzu.
Beim Containern nehmen Aktivisten oder bedürftige Personen noch verzehrbare Lebensmittel aus Abfallcontainern mit, die etwa von Supermärkten aus ökonomischen Gründen entsorgt werden. Juristisch wird es jedoch oft trotzdem als Diebstahl eingeschätzt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Einkaufsregal in einem Supermarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesregierung, Landwirtschaftsministerium, dts Nachrichtenagentur, Justizministerium, Länder, Supermärkte
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung plant keine Entkriminalisierung des Containerns zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung, da dies im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist und bisherige Vorschläge an Uneinigkeit der Länder scheiterten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hohe Lebensmittelverschwendung in Deutschland
- Containern als Akt des Lebensmittelrettens
- Physische und rechtliche Barrieren für Bedürftige
- Vorstoß für Entkriminalisierung gescheitert
- Uneinigkeit der Länder in der vorherigen Legislaturperiode
- Gesetzliche Einstellmöglichkeiten bei Bagatellfällen vorhanden
- Containern wird rechtlich als Diebstahl gesehen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
nein
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine Entkriminalisierung des Containerns
- Notwendigkeit eines eigenen Vorstoßes der Länder
- Möglichkeit, Verfahren zu Bagatellfällen einzustellen
- Ermittlungen nur auf Antrag bei niedrigen Beträgen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme eines Sprechers des Landwirtschaftsministeriums zitiert: Er sagte, dass die Bundesregierung keine Entkriminalisierung des Containerns plant und verwies auf einen gescheiterten Vorstoß in der vergangenen Legislaturperiode.
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