Gesellschaft: Gewaltverbrechen in München
München () – An zwei Münchner Bahnhöfen ist die Bundespolizei gegen gewalttätige Angreifer vorgegangen. Beide Männer wurden festgenommen und sollen noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Bundespolizeiinspektion München am Dienstag mitteilte.
Am Ostbahnhof attackierte ein 20-jähriger Deutscher am Montag gegen 2:20 Uhr einen 58-jährigen Mann.
Der Angreifer verfolgte seinen wohnsitzlosen Kontrahenten bis zum Bahnsteig, wo er auf den am Boden liegenden 58-Jährigen weiter einschlug. Bundespolizisten, die über die Videoüberwachung auf den Vorfall aufmerksam geworden waren, konnten den Angreifer mit einem Atemalkoholwert von 0,9 Promille überwältigen.
Der 20-Jährige war bereits früher mit ähnlichen Delikten aufgefallen.
An der Hackerbrücke schlug ein 33-jähriger Deutscher aus Österreich gegen 23:00 Uhr zwei Oktoberfest-Besucher ins Gesicht und bedrohte sie mit dem Tod. Als Polizeikräfte eintrafen, verhielt sich der vorbestrafte Mann aggressiv und rief verfassungswidrige Parolen.
Ihm wird neben Körperverletzung und Bedrohung auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen folgende vollständige Namen von Personen nicht vor, da nur allgemeine Bezeichnungen wie „20-jähriger Deutscher“ oder „33-jähriger Deutscher“ verwendet werden. Daher kann ich keine Namen auflisten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist nicht erwähnt.
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München, Ostbahnhof, Hackerbrücke
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei in München hat zwei gewalttätige Angreifer festgenommen, einen 20-Jährigen, der einen 58-Jährigen am Ostbahnhof brutal attackierte, und einen 33-Jährigen, der zwei Oktoberfest-Besucher bedrohte und gleichzeitig mit rechtsradikalen Parolen auffiel.
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Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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