Sachsen erweitert Förderung für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung

Sachsen erweitert Förderung für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung

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Sachsen erweitert Förderung für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung

() – Das sächsische Kabinett hat am Dienstag eine Änderung der Förderrichtlinie ‚Stadtgrün, Lärm, Radon‘ beschlossen. Wie das Umweltministerium mitteilte, können Antragsteller künftig in allen drei Förderbereichen bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten.

Ausnahmen gelten für kleine und mittlere sowie passive Lärmschutzmaßnahmen, wo die Sätze bei 65 beziehungsweise 75 Prozent liegen.

Zudem wurden die antragsberechtigten Gruppen erweitert: Neben kommunalen Trägern können nun auch gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern und KMU Förderanträge in den Bereichen Stadtgrün und Radon stellen. Zusätzlich werden neue Förderinhalte unterstützt, etwa begleitende Maßnahmen bei Stadtgrünvorhaben oder die Aufwertung von Dachbegrünungen.

Die Förderrichtlinie unterstützt zur Stärkung grüner Infrastrukturen, Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Verkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration in Innenräumen.

Bis 2027 stehen hierfür rund 47 Millionen aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Anträge können voraussichtlich ab dem 25. September bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Leute in einem Park (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Umweltministerium, kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern, KMU, Sächsische Aufbaubank.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag, dem 25. September 2023, statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden

Worum geht es in einem Satz?

Das sächsische Kabinett hat eine Änderung der Förderrichtlinie 'Stadtgrün, Lärm, Radon' beschlossen, die Antragstellern eine Förderung von bis zu 85 Prozent der Ausgaben ermöglicht und die antragsberechtigten Gruppen erweitert, während bis 2027 etwa 47 Millionen Euro für die Stärkung grüner Infrastrukturen und Lärmschutzmaßnahmen bereitstehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die Änderung der Förderrichtlinie 'Stadtgrün, Lärm, Radon' ist die Stärkung grüner Infrastrukturen, die Verbesserung des Lärmschutzes in stark belasteten Gebieten sowie die Reduzierung der Radonkonzentration in Innenräumen. Mit erhöhten Förderquoten und einer Erweiterung der antragsberechtigten Gruppen sollen mehr Maßnahmen zur Förderung der Umwelt und Lebensqualität in Sachsen unterstützt werden.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht explizit beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Änderung der Förderrichtlinie reagiert haben. Es wird jedoch angekündigt, dass ab dem 25. September Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden können, was auf eine positive Erwartung bezüglich der neuen Fördermöglichkeiten hinweist.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

verbesserte finanzielle Unterstützung für Antragsteller, Erweiterung der antragsberechtigten Gruppen, neue Förderinhalte, Stärkung grüner Infrastrukturen, Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Verkehrswegen, Reduzierung der Radonkonzentration in Innenräumen, Bereitstellung von rund 47 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln bis 2027.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Stattdessen wird über die Änderungen der Förderrichtlinie und die erweiterten antragsberechtigten Gruppen sowie die finanziellen Mittel berichtet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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