Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen OB-Kandidaten-Ausschluss in Ludwigshafen zurück

Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen OB-Kandidaten-Ausschluss in Ludwigshafen zurück

News - Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen OB-Kandidaten-Ausschluss in Ludwigshafen zurück

Ludwigshafen () – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag eines AfD-Kandidaten gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen abgelehnt. Das teilte die Stadtverwaltung am Montag mit.

Die Stimmzettel für die Wahl am 21. September werden nun ohne den Bewerber gedruckt.

Der Wahlausschuss hatte den Kandidaten am 5. August nicht zugelassen, da Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Das Gericht sah keinen offensichtlichen Verfahrensfehler: ‚Die Zweifel des Wahlausschusses erscheinen nachvollziehbar‘, heißt es im Beschluss.

Eine inhaltliche Prüfung soll im Hauptverfahren folgen.

Das Briefwahlbüro im Pfalzbau öffnet voraussichtlich am 8. September. Wahlberechtigte können bereits seit 11. August Briefwahlunterlagen beantragen – persönlich, schriftlich oder online.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo auf Parteitag (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Verwaltungsgericht Neustadt, Stadtverwaltung, Wahlausschuss, Pfalzbau

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand in dem Zeitraum vom 5. August bis 21. September statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Ludwigshafen, Neustadt.

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag eines AfD-Kandidaten gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen abgelehnt, sodass die Stimmzettel ohne ihn gedruckt werden und die Wahlvorbereitungen fortgesetzt werden können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für den Ausschluss des AfD-Kandidaten von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen war das Vorliegen von Zweifeln an seiner Verfassungstreue, die vom Wahlausschuss geäußert wurden. Das Verwaltungsgericht erkannte keinen offensichtlichen Verfahrensfehler und bestätigte die Entscheidung des Wahlausschusses.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag eines AfD-Kandidaten gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen abgelehnt, wobei der Wahlausschuss Bedenken bezüglich seiner Verfassungstreue äußerte. Medien berichteten über die Entscheidung und die bevorstehenden Wahlvorbereitungen, während letztlich der Kandidat nicht auf den Stimmzetteln erscheinen wird.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Ablehnung des Eilantrags, Ausschluss des AfD-Kandidaten von der Oberbürgermeisterwahl, Druck der Stimmzettel ohne den Bewerber, keine offensichtlichen Verfahrensfehler vom Gericht festgestellt, inhaltliche Prüfung im Hauptverfahren, Öffnung des Briefwahlbüros voraussichtlich am 8. September, bereits mögliche Beantragung von Briefwahlunterlagen seit dem 11. August.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird eine Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Neustadt zitiert, die besagt: "Die Zweifel des Wahlausschusses erscheinen nachvollziehbar." Dies deutet darauf hin, dass das Gericht die Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue des AfD-Kandidaten unterstützt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert