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Georgier mit Haftbefehl bei Kontrolle auf BAB 4 aufgegriffen
Görlitz () – Ein polnischer Toyota ist am Samstagabend an der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße angehalten worden. Die Einsatzkräfte trafen hinter dem Steuer auf einen Georgier, der sich mit einem frisch ausgestellten Reisepass ausweisen konnte – gegen den aber ein Haftbefehl vorlag, teilte die Bundespolizei am Montag mit.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich demnach heraus, dass der Familienname des Mannes geändert worden war.
Sein Anwalt hatte ihm offenbar geraten, im Zuge einer Eheschließung den Namen seiner Frau anzunehmen, möglicherweise um einen deutschen Haftbefehl und eine polnische Einreiseverweigerung zu verschleiern.
Der Haftbefehl war im April von der Staatsanwaltschaft Memmingen erlassen worden, nachdem das Amtsgericht Memmingen im November des Vorjahres einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung ausgesprochen hatte. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2.940 Euro zu zahlen.
Nach seiner Festnahme zahlte er den fälligen Betrag sowie zusätzliche Gebühren und konnte somit diese Angelegenheit abschließen.
Da er jedoch aufgrund der polnischen Einreiseverweigerung nicht in den Schengen-Raum hätte einreisen dürfen, erhielt er nun auch eine deutsche Einreiseverweigerung. Auf Anordnung der Bundespolizei musste er nach Polen zurückkehren.
Zudem erhielt er eine Verkehrs-Strafanzeige, da der Toyota, den ihm ein Bekannter zur Verfügung gestellt hatte, nicht versichert war.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Auto der Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt. Nur allgemeine Bezeichnungen wie "Georgier" und "Anwalt" sind erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Staatsanwaltschaft Memmingen, Amtsgericht Memmingen
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Samstagabend statt, der genaue Termin wurde jedoch nicht erwähnt. Der Haftbefehl wurde im April erlassen, und der Strafbefehl wurde im November des Vorjahres ausgesprochen. Daher ist das genaue Datum des Ereignisses nicht bekannt.
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Görlitz, Autobahnrastplatz An der Neiße, Memmingen, Polen.
Worum geht es in einem Satz?
Ein Georgier wurde an einer Kontrollstelle in Görlitz mit einem gefälschten Reisepass und einem bestehenden Haftbefehl wegen Urkundenfälschung festgenommen, nachdem er seine Identität durch eine Namensänderung verschleiern wollte, und musste letztendlich nach Polen zurückkehren, wo ihm zudem eine Verkehrs-Strafanzeige ausgestellt wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Kontrolle eines georgischen Staatsbürgers, der mit einem polnischen Toyota an einer Kontrollstelle gestoppt wurde. Er hatte einen frisch ausgestellten Reisepass, dennoch lag ein Haftbefehl gegen ihn wegen Urkundenfälschung vor. Der Mann hatte seinen Familiennamen geändert, möglicherweise um einen deutschen Haftbefehl und eine polnische Einreiseverweigerung zu verschleiern.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Bundespolizei einen Georgier festnahm, der mit einem gefälschten Reisepass in einem polnischen Toyota auf einem Rastplatz kontrolliert wurde. Die Medienveröffentlichung beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen, die der Mann erfuhr, darunter eine deutsche Einreiseverweigerung und eine Verkehrs-Strafanzeige, während die Gesellschaft über die Herausforderungen bei der Kontrolle von illegalen Einreisen spekulieren könnte.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Haftbefehl, Änderung des Familiennamens, deutsche Einreiseverweigerung, Rückkehr nach Polen, Verkehrs-Strafanzeige, unversicherter Toyota.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundespolizei erwähnt. Sie teilen mit, dass der Mann trotz eines Haftbefehls und einer bestehenden Einreiseverweigerung nach Deutschland zurückkehren musste, nachdem er eine Geldstrafe gezahlt hatte.
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