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Gesundheitsministerin gegen Rabatte bei Online-Versandapotheken
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will Online-Apotheken das Anbieten von Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente untersagen.
Sie halte diese Praxis für falsch, sagte die Ministerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Arzneimittelversorgung darf nicht von Rabattversprechen abhängen. Und auch die Apotheken vor Ort dürfen nicht darunter leiden“, so Warken. Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln müsse weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. „Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, erklärte sie weiter.
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – anders als bei rezeptfreien – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt – oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nina Warken
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesgesundheitsministerium, CDU, Funke-Mediengruppe, Bundesgerichtshof (BGH), EU.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant ein Verbot von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente durch Online-Apotheken, um die Arzneimittelversorgung vor Ort zu sichern und gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu gewährleisten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Ereignis ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Versandapotheken im EU-Ausland erlaubte, Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente anzubieten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht hierin eine Gefahr für die Gleichheit in der Arzneimittelversorgung und will daher Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente durch Online-Apotheken verbieten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) reagierte auf die Diskussion über Boni und Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten, indem sie ein Verbot für Online-Apotheken ankündigte, um die Gleichheit zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu gewährleisten. Diese Position folgt einem umstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofs, das das Teilen von Bonusprämien zwischen deutschen Kunden und ausländischen Versandapotheken erlaubte.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Untersagung von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente, Sicherstellung der wohnortnahen, persönlichen Abgabe von Arzneimitteln für alle Patienten, Erhaltung gleicher Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken, mögliche rechtliche Klarheit durch das Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich der Preisbindung für Versandapotheken im EU-Ausland.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zitiert. Sie äußert, dass sie das Anbieten von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente durch Online-Apotheken für falsch halte, da die Arzneimittelversorgung nicht von Rabattversprechen abhängen dürfe und die Apotheken vor Ort nicht leiden sollten. Sie wolle sicherstellen, dass gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken bestehen.
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