SPD und Landkreistag stellen Bürgergeld-Plan für Ukrainer infrage

SPD und Landkreistag stellen Bürgergeld-Plan für Ukrainer infrage

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SPD und Landkreistag stellen Bürgergeld-Plan für Ukrainer infrage

Berlin () – Der im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz wird voraussichtlich nicht rückwirkend klappen und damit erst später kommen als geplant.

Das schreibt die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise und Aussagen des Landkreistages. Danach hält es vor allem die SPD für wenig wahrscheinlich, neu ankommenden Flüchtlingen rückwirkend ab 1. April 2025 statt Bürgergeld Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Grund dafür sei der hohe bürokratische Aufwand, hieß es.

Demnach zahlt der Bund die Kosten für das Bürgergeld. Die Leistungen für Asylbewerber würden dagegen von Ländern und Kommunen getragen. Sie müssten bei einer rückwirkenden Umsetzung gegengerechnet werden. Das sei mit viel Aufwand und hohen Kosten auch bei der Bundesagentur für Arbeit verbunden, hieß es. Als Stichtag für den Rechtskreiswechsel gilt jetzt der Termin, an dem das Gesetz in Kraft tritt.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Annika Klose sagte der „Bild“: „Es muss eine Lösung gefunden werden, die für die Kommunen und Jobcenter umsetzbar ist und keine Mehrbelastung darstellt.“ Auch eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums teilte auf „Bild“-Anfrage mit, die Regierung strebe eine „möglichst bürokratiearme Regelung“ an.

Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag sagte der „Bild“, es wäre „im Sinne schlanker Verwaltungsabläufe, wenn man die Regelung erst mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen würde.“ Eine Rückabwicklung zwischen Behörden bezeichnete er als „überflüssigen Verwaltungsaufwand“.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag auf Druck der Union den Rechtskreiswechsel rückwirkend zum 1. April 2025 vereinbart.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind:

Annika Klose, Markus Mempel

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Koalitionsvertrag, SPD, Landkreistag, Bundesagentur für Arbeit, Bundesarbeitsministerium, Union

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Deutschland, Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Der geplante rückwirkende Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland wird voraussichtlich nicht erfolgen, hauptsächlich aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands, was zu einer späteren Umsetzung des Gesetzes führt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist der geplante Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz, der aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands voraussichtlich nicht rückwirkend zum 1. April 2025 umgesetzt werden kann. Dies betrifft die Finanzierung der Leistungen und die Belastungen für Kommunen und Jobcenter, die damit einhergehen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die Politik, insbesondere die SPD, dazu neigt, den geplanten rückwirkenden Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge wegen des hohen bürokratischen Aufwands nicht umzusetzen. Sowohl die SPD als auch der Deutsche Landkreistag betonen die Notwendigkeit, eine praktikable Lösung zu finden, die keine zusätzlichen Belastungen für Kommunen und Jobcenter verursacht.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

- Verschiebung des Rechtskreiswechsels,
- keine rückwirkende Auszahlung von Leistungen ab 1. April 2025,
- hoher bürokratischer Aufwand für die Umsetzung,
- Kostenübernahme durch Länder und Kommunen,
- Mehrbelastung für Kommunen und Jobcenter vermeiden,
- Gesetz tritt erst mit Verkündung in Kraft,
- überflüssiger Verwaltungsaufwand durch Rückabwicklung.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Annika Klose, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: "Es muss eine Lösung gefunden werden, die für die Kommunen und Jobcenter umsetzbar ist und keine Mehrbelastung darstellt." Auch eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums betonte, dass die Regierung eine "möglichst bürokratiearme Regelung" anstrebe.

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