Anwaltverein sieht kein neues Staatsziel "Klimaneutralität"

Anwaltverein sieht kein neues Staatsziel "Klimaneutralität"

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Anwaltverein sieht kein neues Staatsziel "Klimaneutralität"

Berlin () – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante Grundgesetzänderung, in der die Klimaneutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll. „Die Grundgesetzänderung schafft kein neues Staatsziel `Klimaneutralität`, sondern enthält lediglich einen neuen Kreditrahmen“, sagte Ulrich Karpenstein, DAV-Vizepräsident, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

Die nun geplante änderung unterstreiche viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, sie begründe „aber keine einklagbaren Rechte“. Karpenstein hob hervor: „Erreicht 2045 trotz Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel keine Klimaneutralität, verletzt dies nicht das Grundgesetz.“

In den Verhandlungen mit Union und SPD über ein 500-Milliarden-Finanzpaket hatten die durchgesetzt, dass der Begriff „Klimaneutralität bis 2045“ als Ziel für Investitionen mit dem Sondervermögen für Infrastruktur im Grundgesetz verankert werden soll. Am Dienstag will der Bundestag das Gesetz verabschieden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windräder (Archiv)

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Berlin ist nicht nur die Hauptstadt Deutschlands, sondern auch ein pulsierendes Zentrum für Kultur und Innovation. Die Stadt hat ihre Wurzeln in einer bewegten , die sich in der Architektur und dem Lebensstil der Bürger widerspiegelt. Besonders in den letzten Jahren hat Berlin sich verstärkt dem Thema gewidmet und setzt sich ehrgeizige Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität. Neben historischen Sehenswürdigkeiten finden sich in Berlin zahlreiche nachhaltige Initiativen und Projekte, die die Stadt zukunftsfähig gestalten. Dank ihrer offenen Atmosphäre zieht Berlin Menschen aus aller Welt an, die die Vielfalt und Dynamik dieser einzigartigen Metropole schätzen.

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