Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat die Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Bereich der Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Die Befugnis zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei „trotz ihres besonders hohen Eingriffsgewichts“ aufgrund des „überragenden öffentlichen Interesses gerade auch an der Aufklärung von internationalen Cybergefahren“ grundsätzlich mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. „Sie bedarf aber der verhältnismäßigen Ausgestaltung. Derzeit fehlt eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren.“
Bis zu einer Neuregelung, die bis zum 31. Dezember 2026 beschlossen werden soll, legt das Verfassungsgericht dem Nachrichtendienst eine Pflicht zur Aussonderung der Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren auf. Außerdem dürfen künftig auch gegenüber ausländischen Personen im Ausland keine Suchbegriffe, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, eingesetzt werden.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Logo von BND (Archiv) |
- Ölkonzerne ziehen wegen Benzinpreis-Prüfung vor Gericht - 31. Juli 2026
- Neue Kürzungen: Wohnungswirtschaft schickt Brandbrief an Merz - 31. Juli 2026
- Kretschmer stellt Haltung zur AfD klar - 31. Juli 2026
