Elterngeld soll steigen – Bezugsdauer bleibt bei 14 Monaten

Elterngeld soll steigen – Bezugsdauer bleibt bei 14 Monaten

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Familienpolitik in Berlin

() – Das Elterngeld soll nach Plänen von Bundesfamilienministerin Karin (CDU) nun doch nicht auf zwölf Monate abgesenkt, sondern weiterhin für 14 Monate ausbezahlt werden. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Dokument aus dem Familienministerium.

Allerdings soll die Väterbeteiligung stärker gefördert werden. So sieht die geplante Reform vor, dass im Rahmen eines 4-6-4 Modells jeweils vier Monate fest für Mutter und Vater reserviert bekommen, während sechs weitere Monate frei aufgeteilt werden können. Alleinerziehende sollen ebenfalls bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können.

In den reservierten Monaten soll die Einkommensersatzrate auf 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens steigen, während sie in den frei aufteilbaren Monaten auf 50 Prozent sinken soll. Zudem plant das Ministerium, den Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 auf 330 und den Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro anzuheben. Das Familienministerium bestätigte diese am Mittwoch in Berlin. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich demnach jetzt in der regierungsinternen Abstimmung.

Ursprünglich hatte das Ministerium aufgrund von Sparvorgaben eine Kürzung der Bezugsdauer auf zwölf Monate erwogen. In dem ursprünglichen Entwurf wären drei Monate Elterngeld für jeden Elternteil reserviert gewesen, während sechs Monate zur freien Aufteilung gestanden hätten.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Vater, Mutter, Kind (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Karin Prien

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, CDU, ARD-Hauptstadtstudio, Familienministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Am Mittwoch.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Elterngeld soll weiterhin bis zu 14 Monate gezahlt werden, wobei eine geplante Reform je vier Monate für Mutter und Vater sowie sechs frei aufteilbare Monate mit unterschiedlichen Ersatzraten vorsieht und Mindest- sowie Höchstbetrag auf 330 beziehungsweise 1.900 Euro anheben soll.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Sparvorgaben hatten das Familienministerium zunächst dazu veranlasst, eine Kürzung der Elterngeld-Bezugsdauer auf zwölf Monate zu erwägen
  • Mit der Reform soll eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung gefördert werden

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Die Bezugsdauer des Elterngeldes soll bei bis zu 14 Monaten bleiben.
  • Je vier Monate sollen für Mutter und Vater reserviert werden, sechs weitere Monate frei aufteilbar sein.
  • Die Beteiligung von Vätern soll stärker gefördert werden.
  • Alleinerziehende sollen ebenfalls bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können.
  • In den reservierten Monaten soll die Einkommensersatzrate auf 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens steigen, in den frei aufteilbaren Monaten auf 50 Prozent sinken.
  • Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, das Familienministerium bestätigte die geplante Anhebung des Elterngeld-Mindestbetrags auf 330 Euro und des Höchstbetrags auf 1.900 Euro.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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