Wirtschaft & Politik: Hessen fördert Digitalisierung kommunal
Wiesbaden () – Das Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“ des hessischen Digitalministeriums hat eine hohe Nachfrage verzeichnet. Das teilte das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation am am Mittwoch in Wiesbaden mit.
Bis Mitte September haben sich 321 Kommunen um die Förderung beworben.
Mehr als 300 Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten eine Förderung. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 7,9 Millionen Euro.
Bei der Auswahl waren neben der Finanzkraft auch die Einwohnerzahl entscheidend. Die Bescheide sollen in den nächsten Wochen sukzessive verschickt werden.
Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) sagte: „Digitale Verwaltung darf keine Frage der Finanzkraft oder der Größe einer Kommune sein.“
Ziel sei eine flächendeckende digitale Transformation, von der die Bürger in ganz Hessen profitierten. Mit dem Programm würden dort die notwendigen Grundlagen geschaffen, wo die finanziellen Spielräume besonders eng seien.
Elektronische-Akte, digitale Bezahlmöglichkeiten oder moderne Ausweisterminals seien keine Kür, sondern wichtige Bausteine für eine leistungsfähige, bürgerfreundliche und zukunftsfeste Verwaltung. Gefördert werde bedarfsorientiert das, was in der Kommune gebraucht werde, um den nächsten Schritt der digitalen Transformation zu gehen.
Gefördert werden Basistechnologien wie eAkten, e-Payment-Systeme und Ausweisterminals. Die eingereichten Projekte reichen vom Aufbau einer Digitalisierungsplattform über digitale Gewerbesteuerbescheide und Rechnungsworkflows bis hin zu Straßenmanagementsystemen, der Digitalisierung des Bauhofs und KI-Assistenten.
Mit dem Programm, das für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert wird, unterstützt das Land insbesondere finanzschwächere Kommunen.
Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Kommunen, die nach § 48 Absatz 2 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes als besonders finanzschwach eingestuft sind, erhalten eine höhere Förderquote als weniger finanzschwache Kommunen.
Unabhängig von der Finanzkraft waren alle hessischen Kommunen antragsberechtigt. Die Förderung liegt je nach Finanzkraft zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben von bis zu 50.000 Euro, maximal also bei 45.000 Euro.
Da die Mittel für zunächst zwei Jahre zur Verfügung stehen, können Kommunen auch in 2027 wieder einen Antrag stellen. Über die Fristen wird rechtzeitig informiert.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Kristina Sinemus
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Hessisches Finanzausgleichsgesetz, Hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU), Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Programm „kommunal.digital.hessen“, Programm „Starke Heimat Hessen“, § 48 Absatz 2 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Mittwoch (in Wiesbaden) statt. Außerdem genannt: „Bis Mitte September“ (Bewerbungsstand).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden
Worum geht es in einem Satz?
Das hessische Digitalministerium meldet, dass bis Mitte September 321 Kommunen hohe Nachfrage nach dem Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“ gestellt haben, dessen rund 7,9 Millionen Euro (mit Fördersätzen von 70–90%) v. a. finanzschwächeren Städten und Landkreisen für digitale Verwaltungsbausteine wie eAkte, e-Payment und Ausweisterminals bereitgestellt werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hohe Nachfrage nach dem Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“ des Hessischen Digitalministeriums
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rund 7,9 Millionen Euro Förderung für über 300 Kommunen
- Bescheide werden in den nächsten Wochen sukzessive versendet
- Flächendeckende digitale Transformation der Verwaltung in ganz Hessen
- Aufbau notwendiger Grundlagen besonders in finanziell schwächeren Kommunen
- Förderung von eAkten, e-Payment-Systemen und modernen Ausweisterminals als wichtige Verwaltungskomponenten
- Bedarfsgerechte Umsetzung digitaler Projekte je Kommune
- Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- Höhere Förderquote für besonders finanzschwache Kommunen
- Möglichkeit für Kommunen, auch 2027 erneut einen Antrag zu stellen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Die Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) wird mit folgender Stellungnahme zitiert: „Digitale Verwaltung darf keine Frage der Finanzkraft oder der Größe einer Kommune sein.“
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