BGH bestätigt Urteil wegen Kokain-Schmuggel durch Hamburger Hafen

BGH bestätigt Urteil wegen Kokain-Schmuggel durch Hamburger Hafen

News - Vermischtes - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Justiz: BGH-Urteil zu Kokain im Hamburger Hafen

() – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von acht Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts wegen der Beihilfe zur Einfuhr von mehreren Tonnen Kokain verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Das Landgericht hatte die Angeklagten unter anderem wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts halfen drei Angeklagte im Mai 2024 dabei, über 2,5 Tonnen Kokain aus einem südamerikanischen Bananencontainer im Hamburger Hafen zu bergen. Der Container war zur Durchleuchtung in einer Containerprüfanlage bestimmt. Zwei der Angeklagten waren im September 2024 in ein weiteres eingebunden, bei dem über 2,1 Tonnen Kokain geborgen werden sollten. Die stellte das Kokain sicher, als der Container in einer Lagerhalle in Hafennähe ausgeladen wurde.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten ergab keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Lediglich eine Einziehungsanordnung in Höhe von 2.000 entfiel bei einem Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 23. September 2026 – 5 StR 399/26).

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Hamburger Container-Hafen (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden keine vollständigen Personennamen im Text genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, Landgericht Hamburg, Polizei

Wann ist das Ereignis passiert?

  • Zeitraum/Ereignis: Hilfe beim Bergen von über 2,5 Tonnen Kokain im Mai 2024.
  • Weiteres Vorhaben: Einbindung in ein weiteres Vorhaben zum Bergen von über 2,1 Tonnen Kokain im September 2024 (Kokain sichergestellt beim Ausladen in eine Lagerhalle in Hafennähe).
  • Urteils-/Beschlusszeitpunkt: Beschluss vom 23. September 2026 (BGH, 5 StR 399/26).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburger Hafen, Hamburg, Lagerhalle in Hafennähe, südamerikanischer Hafen (Container)

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von acht Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Beihilfe zur Einfuhr mehrerer Tonnen Kokain verworfen, wodurch das Urteil am 23. September 2026 rechtskräftig wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Mai 2024: Hilfe beim Bergen von über 2,5 Tonnen Kokain aus einem südamerikanischen Bananencontainer im Hamburger Hafen, der zur Durchleuchtung in einer Containerprüfanlage bestimmt war
  • September 2024: Einbindung von zwei Angeklagten in ein weiteres Vorhaben, bei dem über 2,1 Tonnen Kokain geborgen werden sollten
  • Polizei stellte das Kokain sicher, als der Container in einer Lagerhalle in Hafennähe ausgeladen wurde

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Politik hat nicht reagiert
  • Öffentlichkeit hat nicht reagiert
  • Medien haben nicht reagiert

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Die Revisionen von acht Angeklagten wurden verworfen
  • Die Freiheitsstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg blieben bestehen
  • Eine Einziehungsanordnung in Höhe von 2.000 Euro entfiel bei einem Angeklagten
  • Das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert