Grünen-Spitze legt Leitantrag für Parteitag vor

Grünen-Spitze legt Leitantrag für Parteitag vor

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Grünen-Politik für Rechtsstaat und Soziales in Berlin

Berlin () – Die Grünen-Spitze hat einen umfassenden Leitantrag für den im Dezember geplanten Parteitag vorgelegt. Unter anderem fordern sie darin eine Prüfung, ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten werden muss, wie die Grünen-Chefs Felix Banaszak und Franziska Brantner am Donnerstag sagten.

Beim Thema Demokratie und Rechtsstaat verlangen die Grünen, dass Bund und Länder das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzen, ein mögliches AfD-Verbot zu prüfen. Die Wahl von Richtern an Landesverfassungsgerichten soll so abgesichert werden wie auf Bundesebene, das politische Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften deutlich eingeschränkt werden. Beamte sollen bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue konsequent aus dem Dienst entfernt werden. Sollte die AfD irgendwo eine Regierung anführen, will die den Datenaustausch von Polizei und Verfassungsschutz im Informationsverbund auf ein Minimum reduzieren. Rechtsextreme Netzwerke sollen zerschlagen, ihre Finanzquellen trockengelegt, Verfassungsfeinde entwaffnet und Vereinsverbote ausgesprochen werden. Das Programm „Demokratie leben!“ soll verlässlich finanziert und gestärkt werden. Mehrheiten mit der AfD sowie deren Wahl in Ämter schließen die Grünen aus und erwarten das auch von den übrigen demokratischen Parteien.

Für Staat und Verwaltung fordert die Partei eine grundlegende Staatsreform, die über eine Föderalismusreform hinausgeht, und eine „sehr grundsätzliche“ Umverteilung staatlicher Finanzen auf die Kommunen. Verfahren sollen verbindliche Bearbeitungsfristen bekommen, deren Einhaltung eine „Stiftung Verwaltungstest“ prüft. Bürger und Unternehmen sollen Daten nur einmal hinterlegen müssen, Leistungen wie das Kindergeld automatisch ausgezahlt werden. Berichts- und Dokumentationspflichten sollen grundsätzlich entfallen, Gesetze einen Praxis- und Digitalcheck durchlaufen. Das Lobbyregister soll verschärft, die Parteienfinanzierung reformiert und die Verfolgung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität gestärkt werden. Die Bürgerräte beim Bundestag sollen fortgeführt werden, allerdings nur zu klar umrissenen Themen mit Bundeskompetenz.

In der Wirtschaftspolitik schlagen die Grünen vor, dass Unternehmen den Gegenwert kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate in ein „Transformationskonto“ bei einer Dekarbonisierungsbank einzahlen und für Investitionen und Klimaschutzverträge nutzen können. Gegen unfairen Wettbewerb aus China wollen sie Ausgleichszölle, einen „Zollklub“ mit Partnerländern, eine Beweislastumkehr bei der EU-Subventionsverordnung und eine Beschränkung der E-Auto-Förderung auf in Europa produzierte Modelle. Rechenzentren, Cloud-Anbieter und Energieversorgung sollen in europäischer Hand bleiben, ausländische Investitionen in Schlüsseltechnologien an Joint-Venture-Pflichten geknüpft werden. Große Tech-Konzerne will die Partei mit einer zunächst nationalen Digitalsteuer auf Online-Werbung, Plattformen, Cloud-Dienste und Datenhandel belegen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups wären ausgenommen. Der Digital Markets Act soll auf Chatbots und Cloud Computing ausgeweitet werden. Für Unternehmen schlagen die Grünen zudem einen KI-Gutschein für Rechenkapazitäten, die europäische Rechtsform „EU Inc.“, mehr Wagniskapital und eine ausgebaute Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor; für Betriebe, Läden und Praxen soll es ein eigenständiges Gewerbemietrecht geben.

Steuerpolitisch steht eine „500-Millionen-Steuer“ auf Vermögen ab dieser Höhe im Zentrum, wobei bereits gezahlte Einkommen- und Kapitalertragsteuer angerechnet werden sollen. Hinzu kommen eine dauerhafte, europäisch abgestimmte Übergewinnsteuer auf Krisengewinne fossiler Energiekonzerne, das Schließen von Steuerlücken bei Erbschaften großer Immobilienbestände und bei vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften sowie das Ende der Steuerfreiheit für Krypto- und Immobiliengewinne nach bestimmten Haltefristen. Nachrichtenlose Bankkonten sollen nach zehn Jahren in einen „Social Impact Fonds“ fließen. Entlasten wollen die Grünen mit einem um 500 Euro höheren Grundfreibetrag, einem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.500 Euro, einer deutlich höheren Sparzulage, der Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und geringeren Krankenkassenbeiträgen. Familien sollen einmal im Leben grunderwerbsteuerfrei eine selbstgenutzte Immobilie kaufen können, bei weiteren Erwerben soll dafür eine höhere Steuer anfallen.

Am Arbeitsmarkt fordert die Partei regionale Transformationsagenturen bei der Bundesagentur für Arbeit, mehr Transfergesellschaften und ein an Qualifizierung gekoppeltes, verlängertes Kurzarbeitergeld. Wer nach einer Abfindung schnell eine neue Stelle antritt, soll steuerlich profitieren. Außerdem sollen Transferentzugsraten sinken, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert und ein „armutsfester“ Mindestlohn durchgesetzt werden. Das Ehegattensplitting soll reformiert, Betreuungskosten stärker absetzbar und ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeführt werden. Das Aufstiegs-BAföG soll künftig auch Umschulungen fördern, der Meistertitel so kostenfrei werden wie der Master.

In der Bildungs- und Familienpolitik verlangen die Grünen vom Bund drei Milliarden Euro jährlich für Kitas sowie ein eigenes Investitionsprogramm für Neubau und Sanierung, dazu ein beitragsfreies, verbindliches Startchancen-Kitajahr vor der Einschulung. Das Startchancen-Programm soll fortgeführt, die Bundesmittel für den Ganztagsausbau erhöht und eine gemeinsame Qualitätsoffensive für Lehrkräfte und Erzieher von Bund und Ländern aufgelegt werden. Kindbezogene Leistungen sollen gebündelt und das Existenzminimum für Minderjährige neu berechnet werden. Kürzungen bei Elterngeld, Kindersofortzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld lehnen sie ab.

Im Gesundheitswesen streben die Grünen den Weg zur Bürgerversicherung an: Privatversicherte sollen in den solidarischen Finanzausgleich einbezogen, die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern aus Steuermitteln bezahlt werden. Die Krankenhausplanung soll sich an Qualität orientieren, regionale Versorgungszentren sollen entstehen, der Rettungsdienst soll reformiert werden, und Haus- und Kinderarztpraxen sollen im Regelfall erste Anlaufstelle sein. In der wollen sie die Eigenanteile begrenzen und sozial staffeln, einen Risikostrukturausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung einführen und die ambulante Pflege sowie die Tagespflege ausbauen. Pandemiebedingte Mehrausgaben der Pflegeversicherung und die Rentenbeiträge für pflegende sollen aus dem Bundeshaushalt getragen werden.

Beim Thema Rente soll das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken; die „ Garantierente“ soll Betroffene besserstellen als die bestehende Grundrente. Über einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds sollen alle automatisch in den Kapitalmarkt einzahlen, sofern sie nicht widersprechen, die Frühstartrente soll für alle unter 18-Jährigen gelten. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, eine Betriebsrente anzubieten: ab dem 1. Januar 2028 in Unternehmen ab 500 Beschäftigten, ab dem 1. Januar 2029 in allen weiteren. Langfristig wollen die Grünen eine einheitliche Alterssicherung für alle Erwerbstätigen, einschließlich Beamten, Abgeordneten, Aktienvorständen und bislang nicht abgesicherten Selbstständigen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen, wobei Mehreinnahmen darüber nur zur Hälfte rentenwirksam würden. Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollen über einen höheren Bundeszuschuss finanziert, Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Die abschlagsfreie Frührente soll auf Menschen begrenzt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können, Arbeitsverträge sollen nicht mehr automatisch mit Erreichen des Rentenalters enden. Eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters schließen die Grünen für den Fall einer verschlechterten Finanzlage bei über alle Schichten steigender Lebenserwartung nicht aus.

In eigener Sache kündigt die Partei an, nach der Satzungsreform ihre Arbeitsweise ab 2027 „auf allen Ebenen maßgeblich“ zu verändern und Wahlkampfhelfer aus und Mecklenburg-Vorpommern in Regionen mit anstehenden Wahlen zu schicken.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Felix Banaszak und Franziska Brantner am 08.10.2026

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Felix Banaszak, Franziska Brantner

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Grünen, AfD, Bundesverfassungsgericht, Staatsanwaltschaften, Landesverfassungsgerichte, Polizei, Verfassungsschutz, Bund, Länder, Kommunen, „Stiftung Verwaltungstest“, „Demokratie leben!“, Bundestag, Bundesagentur für Arbeit, EU, China, „Zollklub“, „EU Inc.“, Bundeshaushalt, Social Impact Fonds, „Transformationskonto“, Dekarbonisierungsbank, Startchancen-Programm, Bundeshaushalt, Kitas, Ganztagsausbau, Gesundheitswesen, Bürgerversicherung, Krankenhausplanung, Rettungsdienst, Haus- und Kinderarztpraxen, Pflege, Bundesagentur für Arbeit, Pflegeversicherung, Rentenbeiträge, öffentlich verwalteter Bürgerfonds, Kapitalmarkt, Frühstartrente, Betriebsrente, Unternehmen, Minijobs, Beamten, Abgeordneten, Aktienvorständen, Selbstständigen, Bundeszuschuss, Arbeitsverträge

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Donnerstag (8. Oktober 2026) statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, (Bund), (Länder), (Bundesverfassungsgericht, Landesverfassungsgerichte), (Polizei), (Verfassungsschutz), (Bundestag), (Bundesagentur für Arbeit), (Kommunen)

Worum geht es in einem Satz?

Die Grünen-Spitze hat für den im Dezember geplanten Parteitag einen umfassenden Leitantrag vorgestellt, der unter anderem ein AfD-Verbotsverfahren prüfen lassen will, die Demokratie- und Verwaltungsstrukturen reformieren und umfangreiche Vorhaben in Wirtschafts-, Steuer-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Gesundheits- und Rentenpolitik vorsieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • umfassender Leitantrag der Grünen-Spitze für den im Dezember geplanten Parteitag
  • Forderung einer Prüfung, ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten werden muss

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien wird beschrieben
  • Reaktionen werden nicht genannt, sondern nur Forderungen und Inhalte des Leitantrags der Grünen dargestellt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Prüfung möglicher Verfassungswidrigkeit der AfD sowie ein AfD-Verbot
  • Fähigkeit von Bund und Ländern schaffen, dass das Bundesverfassungsgericht ein mögliches AfD-Verbot prüfen kann
  • Abgesicherte Richterwahl an Landesverfassungsgerichten
  • Deutlich eingeschränktes politisches Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften
  • Konsequentes Entfernen von Beamten bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue
  • Reduzierung des Datenaustauschs zwischen Polizei und Verfassungsschutz bei Regierungsbeteiligung der AfD
  • Zerschlagen rechtsextremer Netzwerke, Trockenlegung ihrer Finanzquellen, Entwaffnung von Verfassungsfeinden sowie Vereinsverbote
  • Zuverlässige Finanzierung und Stärkung des Programms „Demokratie leben!“
  • Ausschluss von Mehrheiten mit der AfD sowie deren Wahl in Ämter
  • Umfassende Staatsreform mit grundlegender Umverteilung staatlicher Finanzen auf Kommunen
  • Verbindliche Bearbeitungsfristen und Überprüfung der Einhaltung durch eine „Stiftung Verwaltungstest“
  • Daten sollen nur einmal hinterlegt werden müssen
  • Automatische Auszahlung bestimmter Leistungen wie Kindergeld
  • Entfall von Berichts- und Dokumentationspflichten
  • Praxis- und Digitalcheck für Gesetze
  • Verschärfung des Lobbyregisters und Reform der Parteienfinanzierung
  • Stärkung der Verfolgung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität
  • Fortführung von Bürgerräten beim Bundestag nur zu klar umrissenen Themen mit Bundeskompetenz
  • Transformationskonto für den Gegenwert kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate
  • Ausgleichszölle gegen unfairen Wettbewerb sowie Ausbau eines Zollklubs mit Partnerländern
  • Beweislastumkehr bei der EU-Subventionsverordnung
  • Beschränkung der E-Auto-Förderung auf in Europa produzierte Modelle
  • Beibehaltung von Rechenzentren, Cloud-Anbietern und Energieversorgung in europäischer Hand
  • Joint-Venture-Pflichten für ausländische Investitionen in Schlüsseltechnologien
  • Nationale Digitalsteuer auf Online-Werbung, Plattformen, Cloud-Dienste und Datenhandel mit Ausnahmen für KMU und Start-ups
  • Ausweitung des Digital Markets Act auf Chatbots und Cloud Computing
  • KI-Gutschein für europäische Rechenkapazitäten sowie neue Rechtsform „EU Inc.“
  • Mehr Wagniskapital und Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
  • Eigenständiges Gewerbemietrecht für Betriebe, Läden und Praxen
  • „500-Millionen-Steuer“ auf Vermögen ab einer bestimmten Höhe
  • Anrechnung bereits gezahlter Einkommen- und Kapitalertragsteuer
  • Dauerhafte europäisch abgestimmte Übergewinnsteuer für Krisengewinne fossiler Energiekonzerne
  • Schließen von Steuerlücken bei Erbschaften großer Immobilienbestände und bei vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften
  • Ende der Steuerfreiheit für bestimmte Krypto- und Immobiliengewinne nach Haltefristen
  • Weiterleitung nachrichtenloser Bankkonten nach zehn Jahren an einen „Social Impact Fonds“
  • Entlastungen über höheren Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, höhere Sparzulage, Absenkung der Stromsteuer und geringere Krankenkassenbeiträge
  • Grunderwerbsteuerfreie Erstimmobilie für Familien einmal im Leben
  • Höhere Steuer bei weiteren Immobilienkäufen
  • Regionale Transformationsagenturen bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Mehr Transfergesellschaften
  • Qualifizierungsgekoppeltes und verlängertes Kurzarbeitergeld
  • Steuerliche Vorteile bei schneller neuer Beschäftigung nach Abfindung
  • Sinkende Transferentzugsraten
  • Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
  • „Armutsfester“ Mindestlohn
  • Reform des Ehegattensplittings sowie stärkere Absetzbarkeit von Betreuungskosten
  • Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Aufstiegs-BAföG auch für Umschulungen
  • Meistertitel kostenlos wie der Master
  • Mehr Mittel für Kitas und Investitionsprogramm für Neubau und Sanierung
  • Beitragsfreies, verbindliches Startchancen-Kitajahr vor der Einschulung
  • Fortführung des Startchancen-Programms und Erhöhung der Bundesmittel für Ganztagsausbau
  • Qualitätsoffensive für Lehrkräfte und Erzieher
  • Neuberechnung kindbezogener Leistungen und des Existenzminimums für Minderjährige
  • Keine Kürzungen bei Elterngeld, Kindersofortzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld
  • Schritt zum System der Bürgerversicherung
  • Einbeziehung Privatversicherter in den solidarischen Finanzausgleich
  • Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern über Steuermittel
  • Krankenhausplanung nach Qualitätskriterien
  • Aufbau regionaler Versorgungszentren
  • Reform des Rettungsdienstes
  • Haus- und Kinderarztpraxen als erste Anlaufstelle im Regelfall
  • Begrenzung von Eigenanteilen in der Pflege mit sozialer Staffelung
  • Risikostrukturausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung
  • Ausbau ambulanter Pflege und Tagespflege
  • Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben der Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt sowie Übernahme von Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger
  • Rentenniveau soll mindestens 48 Prozent bleiben
  • Bessere Stellung durch „grüne Garantierente“ gegenüber der Grundrente
  • Automatische Einzahlung in den Kapitalmarkt über öffentlich verwalteten Bürgerfonds mit Widerspruchsmöglichkeit
  • Frühstartrente für alle unter 18-Jährigen
  • Verpflichtende Betriebsrente durch Arbeitgeber mit gestaffelten Zeitpunkten ab 1. Januar 2028 bzw. 1. Januar 2029
  • Langfristig einheitliche Alterssicherung für alle Erwerbstätigen einschließlich weiterer Gruppen
  • Steigende Beitragsbemessungsgrenze und nur teilweise rentenwirksame Mehreinnahmen
  • Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen über höheren Bundeszuschuss
  • Schrittweise Überführung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Abschlagsfreie Frührente nur für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können
  • Keine automatische Beendigung von Arbeitsverträgen bei Erreichen des Rentenalters
  • Möglichkeit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bei verschlechterter Finanzlage bei gleichzeitig über alle Schichten steigender Lebenserwartung
  • Umgestaltung der Arbeitsweise ab 2027 auf allen Ebenen
  • Entsendung von Wahlkampfhelfern aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Regionen mit anstehenden Wahlen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja – es werden die Grünen-Chefs Felix Banaszak und Franziska Brantner mit einer Stellungnahme zitiert (“wie die Grünen-Chefs Felix Banaszak und Franziska Brantner am Donnerstag sagten”).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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