Gesellschaft: Spionagerisiken durch vernetzte Autos in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor Spionagerisiken durch vernetzte Autos. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).
Besonders gefährdet seien Personen, die aufgrund ihrer Funktion oder Tätigkeit Zugang zu schutzbedürftigen Informationen haben, erklärte die Behörde auf Anfrage des „Handelsblatts“. Dazu zählten Menschen in herausgehobenen staatlichen, politischen oder wirtschaftlichen Funktionen. Auch Abgeordnete, Journalisten und Beschäftigte kritischer Infrastrukturen könnten einem erhöhten Spionagerisiko ausgesetzt sein.
Die Risiken reichten über Datenverlust hinaus. Angreifer könnten über die Internetverbindung eines Autos Fahrdaten, Telemetrie, möglicherweise auch Aufzeichnungen aus dem Innenraum abgreifen. Gegebenenfalls könnte auf diesem Weg möglicherweise sogar die Kontrolle über ein Fahrzeug erlangt werden, erklärte der Verfassungsschutz. Bei vielen Autos ließen sich zudem Mikrofone aus der Ferne aktivieren.
Standortdaten können sensible Kontakte offenlegen. Bei ausreichend genauen Daten ließen sich präzise Bewegungsprofile von Personen erstellen, erklärte die Behörde. So könnten etwa Besuche bei Ministerien, militärischen Einrichtungen oder sicherheitsrelevanten Unternehmen sichtbar werden. Werden Smartphones mit dem Auto gekoppelt, können nach Einwilligung auch sämtliche Kontaktinformationen im Fahrzeug gespeichert werden.
Erhöhte Risiken sieht der Verfassungsschutz bei Staaten, die Unternehmen gesetzlich zur Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten verpflichten. Die Behörde nennt ausdrücklich China und verweist auf das Nationale Geheimdienstgesetz von 2017.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Hans-Herbert Schlichting, Thomas Haldenwang
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesamt für Verfassungsschutz, Handelsblatt, Abgeordnete, Journalisten, Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, China, Nationale Geheimdienstgesetz (2017), Ministerien, militärische Einrichtungen, sicherheitsrelevante Unternehmen, Nachrichtendienste
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum: „Mittwochausgabe“ (am Mittwoch der jeweiligen Publikation, konkretes Datum nicht genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Der Verfassungsschutz warnt laut „Handelsblatt“ vor Spionagerisiken durch vernetzte Autos, da Angreifer über die Internetverbindung Fahrdaten und möglicherweise sogar Fahrzeugkontrolle sowie Innenraumdaten abgreifen und Standort- bzw. Kontaktinformationen besonders für Personen mit Zugang zu schutzbedürftigen Informationen offengelegt werden könnten—insbesondere auch im Kontext von Staaten wie China.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz vor Spionagerisiken durch vernetzte Autos
- Zugang zu schutzbedürftigen Informationen aufgrund von Funktion oder Tätigkeit
- Mögliche Ausleitung und Abgreifbarkeit von Fahrdaten, Telemetrie und Innenraumaufzeichnungen über die Internetverbindung des Autos
- Möglichkeit der Fernaktivierung von Mikrofonen bei vielen Autos
- Gewinnbarkeit von Standortdaten zur Erstellung präziser Bewegungsprofile
- Gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten in bestimmten Staaten (insbesondere China, Nationale Geheimdienstgesetz von 2017)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Datenverlust durch das Abgreifen von Fahrdaten und Telemetriedaten
- Möglicher Zugriff auf Aufzeichnungen aus dem Innenraum
- Möglicherweise erlangte Kontrolle über ein Fahrzeug
- Fernaktivierung von Mikrofonen bei vielen Fahrzeugen
- Offenlegung sensibler Standortdaten und Erstellung präziser Bewegungsprofile
- Sichtbarkeit von Besuchen bei Ministerien, militärischen Einrichtungen oder sicherheitsrelevanten Unternehmen
- Speicherung von Kontaktinformationen im Fahrzeug nach Kopplung von Smartphones
- Erhöhte Risiken durch staatliche gesetzliche Verpflichtungen von Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Die Behörde erklärt auf Anfrage des „Handelsblatts“, dass besonders gefährdet seien Personen mit Zugang zu schutzbedürftigen Informationen, und nennt zudem weitere konkrete Risiken wie mögliche Fernaktivierung von Mikrofonen und die Erstellung von Bewegungsprofilen.
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