Polizei weist auf Flugverbotszonen für Drohnen am Flughafen München hin

Polizei weist auf Flugverbotszonen für Drohnen am Flughafen München hin

Bayern - News - Regional - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Gesellschaft: Drohnenflüge in München

() – Nach vermehrten Drohnenflügen im Umfeld des Münchner Flughafens hat die erneut auf die bestehenden Flugverbotszonen hingewiesen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord teilte mit, dass in den vergangenen Tagen mehrere Drohnenlenker festgestellt worden seien, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hätten.

In zwei Fällen hat dieses Verhalten zu kurzzeitigen Flugbetriebseinschränkungen am Flughafen München geführt.

Die Polizei wies darauf hin, dass Drohnenflüge in einer Kontrollzone ohne Flugverkehrskontrollfreigabe neben Ordnungswidrigkeiten nach der Luftverkehrsordnung auch Straftatbestände erfüllen können, wenn die Luftsicherheit dadurch gefährdet wird. Zudem können und der Flughafenbetreiber für durch Flugbetriebseinschränkungen entstandene Kosten Schadensersatz in Höhe von mehreren tausend vom verantwortlichen Drohnenlenker fordern.

Drohnenlenker werden gebeten, sich vor dem Start über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.

Geeignet sei dafür die Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums, die als App und browserbasiert unter www.dipul.de zugänglich sei und punktgenau Hinweise zu den rechtlichen Vorgaben am aktuellen Standort gebe. Ein Schaubild der von der Deutschen Flugsicherung GmbH eingerichteten Kontrollzone ist beigefügt.

Darüber hinaus sind während des Oktoberfestes zusätzlich Drohnenstarts in einem Radius von 6 km um den Tower des Flughafens grundsätzlich verboten; darauf war bereits am 17. September hingewiesen worden.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im bereitgestellten Text kommen keine vollständigen Personennamen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei, Polizeipräsidium Oberbayern Nord, Flughafen München, Luftverkehrsordnung, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, Bundesverkehrsministerium, Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt, Deutsche Flugsicherung GmbH, Deutsche Flugsicherung, Oktoberfest, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum: „in den vergangenen Tagen“ (außerdem: Hinweis auf das Oktoberfest-Verbot „am 17. September“).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Flughafen München (Umfeld des Flughafens), Kontrollzone des Flughafens München, Tower des Flughafens München.

Worum geht es in einem Satz?

Nach mehreren Verstößen gegen die Flugverbotszonen um den Münchner Flughafen hat die Polizei erneut vor unfreigegebenen Drohnenflügen gewarnt, da diese Straftatbestände auslösen sowie kurzzeitig Flugbetrieb einschränken und Kosten von mehreren tausend Euro verursachen können; zudem gilt während des Oktoberfests ein grundsätzlicher Startverbot im Umkreis von 6 km um den Tower.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vermehrte Drohnenflüge im Umfeld des Münchner Flughafens, bei denen sich mehrere Drohnenlenker nicht an die gesetzlichen Vorgaben hielten, wodurch es in zwei Fällen zu kurzzeitigen Flugbetriebseinschränkungen am Flughafen München kam.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Polizei und Polizeipräsidium Oberbayern Nord haben auf bestehende Flugverbotszonen hingewiesen
  • Hinweis auf mögliche Reaktionen wie Ordnungswidrigkeiten und mögliche Straftatbestände bei Gefährdung der Luftsicherheit
  • Hinweis, dass Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber bei durch Flugbetriebseinschränkungen entstandenen Kosten Schadensersatz in mehreren tausend Euro vom Drohnenlenker fordern können
  • Hinweis, dass bereits am 17. September auf zusätzliche Drohnenstarts während des Oktoberfestes in einem Radius von 6 km um den Tower grundsätzlich verboten wurde

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kurzzeitige Flugbetriebseinschränkungen am Flughafen München
  • Ordnungswidrigkeiten nach der Luftverkehrsordnung
  • Möglichkeit von Straftatbeständen bei Gefährdung der Luftsicherheit
  • Schadensersatzforderungen durch Fluggesellschaften und den Flughafenbetreiber in Höhe von mehreren tausend Euro
  • Verbot zusätzlicher Drohnenstarts während des Oktoberfestes in einem Radius von 6 km um den Tower des Flughafens

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert